Bischofswahl evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg
24. Februar 1966
Einzelinformation Nr. 147/66 über einige Probleme im Zusammenhang mit der Synode der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg in der Zeit vom 13. bis 17.2.1966 und die Wahl des neuen Bischofs von Berlin-Brandenburg Präses Scharf
Die Synode der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg wurde in der Zeit vom 13. bis 17.2.1966 in zwei Regionalsynoden durchgeführt. Für das Gebiet der DDR fand sie in Berlin-Weißensee, Albertinenstraße 23–25/Stephanus-Stiftung1 und für das Gebiet Westberlin in Berlin-Spandau, Schönwalder Allee/Evangelischer Johannisstift, statt.
Der Haupttagesordnungspunkt der Synode Berlin-Brandenburg sah die Wahl des neuen Bischofs von Berlin-Brandenburg infolge der Rücktrittserklärung von Bischof Dibelius2 per 1.4.1966 vor.3 Außerdem standen die üblichen Berichte der Kirchenleitungen an die Synode und einige innerkirchliche Probleme zur Tagesordnung, die jedoch sowohl in der Behandlung als auch in der Diskussion eine untergeordnete Rolle spielten.
Von der Synode wurde der als einziger Kandidat aufgestellte reaktionäre Präses Scharf/Westberlin4 gewählt.
Im Zusammenhang mit der Wahl von Präses Scharf als Bischof von Berlin-Brandenburg wird aufgrund vorliegender Informationen auf folgende Vorgänge hingewiesen:
Die Westberliner kirchlichen Zentralen haben sich insbesondere seit dem 13.8.1961 unter Anleitung des damaligen Präses Scharf darauf konzentriert, die gesamte kirchenpolitische und administrative Leitung der Landeskirche Berlin-Brandenburg von Westberlin aus durchzuführen.
Eine weitere Festigung dieser »Linie« sollte durch die Wahl Scharfs zum Bischof erreicht werden. Vorbereitet wurde diese Etappe zunächst anlässlich einer illegalen Tagung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Wien am 3. und 4. Mai 1965.5 Die Ratssitzung fand unter Vorsitz von Präses Scharf statt. Von der DDR nahmen daran, die Bischöfe Krummacher/Greifswald6 und Beste/Schwerin7 sowie Präses Mager/Dresden8 und Oberkirchenrat Hootz/Berlin9 (die eine Ausreise unter falschen Angaben erwirkt hatten) teil.
Auf dieser illegalen Ratstagung, an der auch alle westdeutschen reaktionären Kirchenführer beteiligt waren, wurde die Vereinbarung getroffen, auf der kommenden Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg Scharf als einzigen Kandidaten aufzustellen und seine Wahl zum Bischof von Berlin-Brandenburg durchzusetzen. Dadurch sollte gleichzeitig gesichert werden, dass Scharf weiterhin als Vorsitzender des Rates der EKD fungieren kann. Bei der Festlegung weiterer Maßnahmen des reaktionären Vorgehens wurde auf dieser Tagung Bischof Krummacher/Greifswald für die Durchsetzung dieser Linie in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg verantwortlich gemacht.
Im November 1965 fand in Lund/Schweden eine interne Besprechung zwischen Scharf, Krummacher, Hootz und Generalsuperintendent Jacob10 statt. Krummacher, Hootz und Jacob hatten dazu erneut unter falschen Angaben die Ausreise nach Schweden erwirkt, wo auch gleichzeitig eine Tagung des Nordisch-Deutschen Konvents stattfand.11
Jacob, Bischofsverwalter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, gab auf dieser Besprechung das Versprechen ab, alle Hindernisse, die in irgendeiner Weise die Wahl Scharfs beeinträchtigen könnten, zu beseitigen. In diesem Zusammenhang wurde Superintendent Jacob zugebilligt, dass er im Gebiet der DDR als Bischofsverweser eingesetzt wird.
Der weiteren Vorbereitung der Wahl Scharfs sowie der Aktivierung der reaktionären Kräfte in den anderen Landeskirchen der DDR diente ferner die illegale Absprache zwischen reaktionären Kirchenleitungsmitgliedern der DDR in der Hauptstadt der DDR vom 15. bis 17.12.1965 unter Beteiligung von Bischof Lilje,12 stellvertretender Ratsvorsitzender der EKD und Bischof der Landeskirche Hannover.13
Ferner fand am 25.1.1966 in der Hauptstadt der DDR eine Tagung der Sektion des Bischofwahlkollegiums der DDR statt, an der u. a. Generalsuperintendent Jacob, die Bischöfe Krummacher und Jänicke,14 Präses Mager sowie die übrigen Kirchenleitungsmitglieder der Kirchenleitung Berlin-Brandenburg teilnahmen. Obwohl zu diesem Zeitpunkt die Haltung der Regierung der DDR zur Wahl Scharfs bereits bekannt war, erfolgte hier eine einstimmige Aufstellung von Präses Scharf als Kandidat zur Bischofswahl.
Auch auf der internen Sitzung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg vom 26. bis 28.1.1966 in Bad Saarow wurde festgelegt, dass Scharf einziger Kandidat bleibt.
Vom 1. bis 4.2.1966 wurde weiterhin in Bad Saarow eine interne Bischofsbesprechung durchgeführt, die durch Bischof Krummacher einberufen und geleitet wurde und auf der die DDR-Bischöfe (außer Bischof Mitzenheim,15 der nicht eingeladen worden war) keine Bedenken gegen die Wahl Scharfs erhoben.
(Vom MfS wurde über diese internen Tagungen in früheren Informationen berichtet.)16
Während dieser internen Tagungen wurde das Vorgehen bei der Wahl Scharfs bis aufs Einzelne festgelegt, wobei u. a. auch die Vereinbarung getroffen wurde, es auf der Synode zu keiner Diskussion, die eine Aufstellung Scharfs als einzigen Kandidaten gefährden könne, kommen zu lassen.
Zum anderen wurden die Teilnehmer der erwähnten illegalen Tagungen durch den Verlauf der Absprachen und die Vorbereitung der Wahl Scharfs zu indirekten Anwürfen gegen die DDR ermuntert. So erhob auf der Tagung der Synode in Greifswald Bischof Krummacher schwere, wahrheitswidrige Vorwürfe gegen die DDR und behauptete u. a., dass sich der Gewissenszwang in der DDR verstärkt habe.17 Auf der Synode der EKU wurde von Bischof Jänicke/Magdeburg ein verleumderischer Bericht zur Lage der Kirche in der DDR gegeben, in dem u. a. das Herbstmanöver »Oktobersturm« als »Säbelrasseln der DDR« eingeschätzt wurde.18 Von einem reaktionären Teil der Kirchenleitung der Landeskirche Berlin-Brandenburg, u. a. Oberkirchenräte Ringhandt19 und Stolpe,20 wurde eine sogenannte Handreichung gegen die Wehrpflicht und den Wehrersatzdienst (»Zum Friedensdienst der Kirche«) erarbeitet, die allen Pfarrern der DDR zugeleitet wurde.21
Dem MfS wurde bekannt, dass gleichlaufend mit diesen gezielten Aktionen zur Vorbereitung der Wahl von Präses Scharf auch von klerikal-reaktionären Kreisen Westberlins und Westdeutschlands aus Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Wahl von Präses Scharf zu unterstützen. Das war insbesondere aus Beiträgen des westdeutschen Fernsehens und der westdeutschen/Westberliner Presse ersichtlich.22
Von Westberlin aus erfolgten aber auch gezielte Informationen, besonders an Pfarrer, Synodale und Kirchenleitungsmitglieder, in denen in verleumderischer Weise behauptet wurde,
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dass man mit staatlichen Stellen der DDR kurz vor einer positiven Lösung der Frage Scharfs stehe,
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dass nach dem positiven Echo der EKD-Denkschrift die EKD in ihrem Ansehen in der DDR stark gewachsen sei,23
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dass gegen Scharf gerichtete Veröffentlichungen in der »Neuen Zeit« vom 15.2.1966 und im »Neuen Deutschland« vom 10.2.1966 private, nicht ernst zu nehmende Meinungen seien.24
Ferner wurde inoffiziell verbreitet, dass man auch durch den Einsatz ökonomischer Mittel eine Rückkehr Scharfs in die DDR erzwingen könne.
Aus weiteren Informationen geht hervor, dass die gesamten Vorbereitungen darauf ausgerichtet waren, die Synode Berlin-Brandenburg und die Wahl Scharfs zu einer »Kraftprobe« zwischen Staat und Kirche werden zu lassen und damit die reaktionären Kirchenkräfte in der DDR zu stärken.
Die Regionalsynode Berlin-Brandenburg hatte nach den vorliegenden Informationen folgenden Verlauf:
Nach Eröffnung der Regional-Synode in Berlin-Weißensee und nach der Begrüßung der Gäste führte Präses Figur25 einleitend aus, dass sich die Synode in erster Linie mit »innerkirchlichen Problemen« beschäftigen würde, obwohl das gegenwärtige Weltgeschehen sehr bewegt verlaufe. In diesem Zusammenhang betonte er, bedauerlicherweise seien im Gegensatz zu der immer weiter aufgehenden Tür ins Weltall26 die Straßen und Wege in Berlin noch immer verschlossen. Dabei würden von vielen »Brüdern« und »Schwestern« die gegenwärtigen Passierscheinverhandlungen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.27 Auf der Synode würde man »keinen Pulverdampf erzeugen« und auch nicht leichtfertig »Böllerschüsse« abgeben; die Synode würde aber das zu ihrer Zeit sagen, was sie für notwendig halte.
Während des gesamten Verlaufs der Regionalsynode in Berlin-Weißensee wurde wiederholt vor dem gesamten Gremium bedauert, dass Vertreter der Westberliner Synode nicht mit den Synodalen der DDR zusammentreffen könnten.
Bereits mit Beginn der Regional-Synode in Berlin-Weißensee und vor dem Tagesordnungspunkt »Wahl des neuen Bischofs« wurde wiederholt von anwesenden leitenden Kirchenpersönlichkeiten auf die »Verdienste« von Präses Scharf hingewiesen, offensichtlich unter dem Aspekt, eine Diskussion um die Kandidatur von Scharf von vornherein zu unterbinden und erwarteten Einwänden gegen Scharf vorzubeugen.
So würdigte z. B. Präses Hildebrandt,28 der als Vertreter der EKU und EKiD an die Synode u. a. Grüße von Präses Scharf überbrachte, Präses Scharf als eine Persönlichkeit, die als »Vertreter ganz Deutschlands« hohe kirchliche Ämter ausübe. Präses Hildebrandt betonte, trotz aller Gegensätzlichkeiten müsse unbedingt gemeinsam gehandelt werden, wobei alle Stimmen der »irdischen Welt« aus den eigenen Reihen zu verdrängen seien. Die Synodalen müssten Einmütigkeit in der »unbedingten Freiheit der Entscheidung« zeigen.
Während des gesamten Verlaufs der Synode war festzustellen, dass die Leitung der Synode bemüht war, gemäß den vorherigen Festlegungen keine Diskussion über den Tagesordnungspunkt »Bischofswahl« aufkommen zu lassen.
Dieses Bestreben und die unbedingte Durchsetzung der Wahl Scharfs wurde von den reaktionären Kräften wie Ringhandt, Hein,29 Steinlein,30 Märker,31 Alpermann,32 Hagemeyer,33 von Werdeck,34 Schröter,35 Hemmerling36 und Grünbaum37 unterstützt. Neben ihrem direkten Auftreten während der Synode zur Durchsetzung der Wahl Scharfs versuchten diese Kräfte auch in internen Ausschusssitzungen die Synodalen durch Drohungen zu beeinflussen. So forderte Ringhandt u. a., dass die Synodalen einzeln abstimmen sollten und dass Teilnehmer, die die Stimme verweigern oder gegen Scharf stimmen wollen, von der Wahl ausgeschlossen werden müssten. Unterstützt wurden die reaktionär-klerikalen Kräfte durch das persönliche Auftreten des Generalsuperintendenten Helbich38 aus Westberlin auf der Synode in der Hauptstadt der DDR. (Helbich besitzt noch einen westdeutschen Pass aus der Zeit seiner Tätigkeit als Propst in Coburg.)
Trotz des massiven Drucks der reaktionären Kräfte kam es auf der Synode Berlin-Weißensee zu einer Diskussion seitens progressiver Kräfte, die insbesondere Bedenken in der Hinsicht erhoben,
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dass es sich bei der Wahl des Bischofs nicht, wie ausgegeben, um eine innerkirchliche Angelegenheit, sondern in erster Linie um eine kirchenpolitische handele,
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dass die Regierung der DDR eine eventuelle Wahl von Präses Scharf als Affront betrachte und darum Nachteile auch bei der Ausübung kirchlicher Pflichten entständen,
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dass eine volle Ausübung der Tätigkeit Scharfs als Bischof von Berlin-Brandenburg nicht gewährleistet sei, falls die Maßgabe der Regierung der DDR, Scharf eine Einreise in die DDR nicht zu gestatten, bestehen bleibe.
Diese Bedenken wurden in erster Linie von den progressiven Kräften um Prof. Dr. theol. Hanfried Müller39 und den Anhängern der oppositionellen Bewegung »Weißenseer Arbeitskreis«40 vorgetragen. Diese Gruppe von Synodalen forderte während der Synode von der Kirchenleitung die Absetzung des Tagesordnungspunktes »Bischofswahl«. Von ihr wurden insgesamt vier Anträge gestellt mit dem Ziel, die Wahl zurückzustellen bzw. den Wahlmodus zu ändern. Diese vier Anträge wurden durch die Leitung der Synode durch Kampfabstimmung zum Erliegen gebracht.
Im ersten Antrag zur Absetzung der Bischofswahl, der von Prof. Dr. theol. Hanfried Müller eingebracht wurde, war von diesem Synodalen betont worden, es wäre zumindest gemäß der Grundordnung die Aufstellung von drei Wahlkandidaten erforderlich. (Gegen diesen Antrag sprach sich neben Präses Figur auch Pfarrer Reinicke41 aus.)
Mit der von Präses Figur durchgesetzten geheimen Abstimmung zum Antrag Prof. Hanfried Müllers (Abstimmungsergebnis 119 Synodale für die Einbehaltung des Tagesordnungspunktes »Bischofswahl«, 24 für die Absetzung und sieben Stimmenthaltungen) wurde grundsätzlich die Linie zur Bischofswahl durchgesetzt.
Vom »Weißenseer Arbeitskreis« waren bereits in unmittelbarer Vorbereitung der Synode 500 Exemplare eines Flugblattes an die Synodalen verteilt worden, das sich gegen die Wahl Präses Scharfs zum Bischof richtete. Auch diese Bedenken blieben durch die Kirchenleitung unberücksichtigt. (Eine Abschrift dieses Flugblattes befindet sich in der Anlage.)
Ungünstig für die Anträge zur Absetzung der Bischofswahl wirkte sich aus, dass die progressiven Kräfte in der Synode Berlin-Brandenburg nicht einheitlich, sondern zersplittert auftraten. So war z. B. Prof. Dr. Hanfried Müller vom Dekan der Theologischen Fakultät Jenssen42 (CDU) infolge Desorientierungen und Intrigen nicht ermächtigt worden, als Beauftragter des Dekans, der Professoren und Dozenten der Theologischen Fakultät aufzutreten. Müller war dadurch gezwungen, in seinem persönlichen Namen zu sprechen. (Verfeindungen und Intrigen zwischen diesem Personenkreis waren insbesondere in den letzten zwei Jahren durch offensichtlich untaktisches Vorgehen des Hauptvorstandes der CDU bei der Werbung dieser Personen als Mitglieder der CDU entstanden.)
In den weiteren Anträgen zur Absetzung der Bischofswahl, die von den Pfarrern Rahmel43 und Kasner,44 den Synodalen Rütenick/Dahme45 und weiteren zehn Synodalen aus Cottbus sowie von einem Pfarrkonvent eingebracht worden waren, war betont worden, es solle in Erwägung gezogen werden, eventuell zwei Bischöfe zu wählen. Es müsse auch bedacht werden, dass die Kirche im politischen Leben gegen Einheitswahllisten der Nationalen Front46 aufgetreten sei und jetzt nicht das von ihr »verpönte System« selbst einführen könne.
Um keine weiteren Diskussionen aufkommen zu lassen, wurde im Verlaufe dieser Auseinandersetzungen durch die Leitung der Synode Dr. Ruben47 das Wort zur »Rechtsbelehrung« der Synodalen erteilt. In vorbereiteten Darlegungen erläuterte Dr. Ruben die »Grundordnung« und das Bischofswahlgesetz,48 wobei er betonte, die bisherige Verfahrensweise der Kirchenleitung und des Bischofswahlkollegiums halte exakt die Bestimmungen ein; kein Synodaler könne auf drei Kandidatenvorschläge oder eine vorherige Diskussion beharren, da der Gesetzestext diese Forderungen nicht beinhalte.
Ferner wurde durch Präses Figur unmittelbar vor dem Wahlakt eine Belehrung der Synodalen durchgeführt, wie die Zustimmung oder Ablehnung auf dem Wahlschein zu fixieren sei. Danach erhielten die Synodalen leere Zettel, die in Kabinen entweder mit dem Namen »Scharf« oder der Bemerkung »Ja« oder »Einverstanden« zu beschriften waren. Eine Reihe Synodaler kamen nach den Erläuterungen durch Präses Figur Bedenken, dass der Kirchenleitung durch die hiermit gegebene Schriftenprobe eine Überprüfung der Stimmenabgabe möglich sei und somit von einer geheimen Wahl nicht mehr gesprochen werden könne.
Präses Scharf wurde mit folgender Stimmenverteilung zum Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg gewählt:
[örtliche Verteilung] | Synodale insgesamt | für Scharf | gegen Scharf | Stimmenthaltungen | ungültige Stimmen |
|---|---|---|---|---|---|
Hauptstadt der DDR | 154 | 132 | 9 | 12 | 1 |
Westberlin | 81 | 63 | 12 | 6 | – |
Insgesamt | 235 | 195 | 21 | 18 | 1 |
Da Stimmenthaltungen als Gegenstimmen gewertet werden, wurde Scharf von insgesamt 39 Synodalen abgelehnt.
Im Ergebnis der Regionalsynode Berlin-Brandenburg legte Superintendent Jacob, bisheriger Verwalter im Bischofsamt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg für das Gebiet der DDR seine Funktion als Verwalter im Bischofsamt nieder. In dieses Amt war Jacob 1963 von der Kirchenleitung eingesetzt worden. Offensichtlich war Jacob über den Ausgang der Wahl des neuen Bischofs deprimiert, da er gehofft hatte, dass er bei einer eventuellen Nichtaufstellung Präses Scharfs selbst als Kandidat für die Bischofswahl fungieren könnte.
Ferner hatte Generalsuperintendent Jacob bereits während der internen Kirchenleitungssitzung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg vom 26. bis 28.1.1966 in Bad Saarow dargelegt, dass er im Falle einer Wahl Scharfs als Bischof und bei einem weiteren Einsatz seiner Person als Bischofsverweser folgende Bedingungen stelle:
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Bischofsverweser auf Lebenszeit,
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Bischofsverweser hauptamtlich mit Entlastung als Generalsuperintendent,
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Bischofsverweser mit dem Amtssitz in Berlin.
Diese Bedingungen, die Jacob auch in einer internen Kirchenleitungssitzung während der Regionalsynode aufrechterhielt, wurden jedoch in dieser Besprechung von den reaktionären Kräften stark umstritten und in einer Abstimmung von einigen Kirchenleitungsmitgliedern abgelehnt.
Durch die Leitung der Regionalsynode Berlin-Weißensee wurde am 16.2.1966 bekanntgegeben, dass Jacob am 15.2.1966 seine Funktion als Verwalter im Bischofsamt niedergelegt und den Wunsch geäußert habe, in Zukunft nur noch als Superintendent in Cottbus tätig zu sein. Diese Mitteilung löste bei einer Reihe Synodaler, auch unter den reaktionären, starke Bestürzung aus.
Jacob hatte die Synode am 15.2.1966 nach der Wahl Scharfs und auch am 17.2.1966 vorzeitig verlassen.
Am 17.2.1966 wurde auf der Westberliner Regionalsynode Berlin-Spandau durch den Westberliner Superintendenten Helbich eine schriftliche Ausarbeitung von Generalsuperintendent Jacob verlesen, die Jacob vermutlich am 16.2.1966 in Berlin-Weißensee vorzutragen beabsichtigte, was jedoch nicht erfolgte. (Die in Berlin-Spandau verlesene Rede Jacobs befindet sich in der Anlage 2 anbei.)
Im Ergebnis der Durchführung der Synode Berlin-Brandenburg und der Wahl Scharfs als Bischof wird übereinstimmend von den Quellen zum Ausdruck gebracht, dass damit den reaktionären klerikalen Kräften ein »Durchbruch« gelungen ist.
Diese Entwicklung war nach ihrer Einschätzung möglich,
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weil die Vorbereitung der Synode von diesen Kräften langfristig koordiniert wurde und dabei die Lehren aus der Synode 1962, bei der Präses Scharf ebenfalls als Bischof kandidierte und durchgefallen war,49 gezogen wurden;
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weil westdeutsche klerikale Kräfte die Möglichkeit nutzten, ihren negativen Einfluss durch persönliche Teilnahme an Ratstagungen, Bischofsabsprachen usw. in der Hauptstadt der DDR auszuüben und konkrete Maßnahmen gegen die DDR in der Hauptstadt der DDR zu organisieren.
Für das 1. Halbjahr 1966 sind ebenfalls bereits Ratssitzungen in der Hauptstadt der DDR unter Teilnahme dieser Kräfte für die Zeit 3./4. März, 26./27. Mai und 30. Juni/1. Juli vorgesehen. Ferner findet vom 14. bis 17. März die Generalsynode der Evangelischen Kirche in Deutschland als Teilsynode in Potsdam-Babelsberg und als Teilsynode in Westberlin statt.50 - –
(Tagesordnung: Wahl des Ratsvorsitzenden der EKD, Behandlung der Denkschrift der EKD zur Oder-Neiße-Grenze, Aussprache über die »Handreichung zur Militärseelsorge an Wehrpflichtige bzw. Wehrdienstverweigerer in der DDR«);
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weil die progressiven Kräfte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg nicht einheitlich auftraten;
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weil in Vorbereitung der Synode Berlin-Brandenburg keine zielgerichtete massenpolitische Arbeit aller gesellschaftlichen Organisationen zur Beeinflussung der Synodalen erreicht wurde.
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(Es wurden zwar unmittelbar vor der Synode Tagungen mit fortschrittlichen Christen vom Nationalrat in Thüringen und von der CDU in Burgscheidungen organisiert, jedoch eine ungenügende Breite in der Durchführung solcher Beratungen unmittelbar im Gebiet der Landeskirche Berlin-Brandenburg erreicht, obwohl die Absicht der Kandidatur Scharfs bekannt war.)
Vom MfS wird es für notwendig erachtet, in Auswertung der Vorgänge auf der Regionalsynode Berlin-Brandenburg in allen entsprechenden staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen Klarheit über die Rolle der Landeskirche Berlin-Brandenburg als einen massenpolitischen und kirchenpolitischen Schwerpunkt für die gesamte Entwicklung der übrigen Landeskirchen in der DDR zu schaffen.
Ferner erscheint es im Zusammenhang mit der Schaffung einer Konzeption, in der die weitere Politik gegenüber der Landeskirche Berlin-Brandenburg festgelegt wird, für notwendig, in allen Maßnahmen sofort deutlich zu machen, dass ein Bischof der DDR-Landeskirche Berlin-Brandenburg nicht existiert, da die Rechtslage der Kirche Berlin-Brandenburg ungeklärt ist und die Kirche somit über kein legitimes Oberhaupt verfügt.
Weiter müsste deutlich gemacht werden, dass die DDR-Landeskirche Berlin-Brandenburg an ihrer Spitze über keine Persönlichkeit mehr verfügt, die von der Regierung der DDR als Verhandlungspartner angesehen und akzeptiert werden kann. Als Gesprächspartner und Verhandlungsführer könnten demnach für örtliche Fragen in Zukunft nur die Superintendenten gegenüber den Räten der Kreise und die Generalsuperintendenten gegenüber den Räten der Bezirke fungieren. Generalsuperintendent Jacob sei als ehemaliger Verwalter im Bischofsamt ebenfalls nicht mehr als zentraler Gesprächspartner anzusehen, sondern nur noch für seinen Verantwortungsbereich Cottbus anzuerkennen.
In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, inwieweit die Staatsleistungen an die Landeskirche Berlin-Brandenburg verzögert werden sollten mit der Begründung, dass die Rechtslage der Landeskirche ungeklärt ist.
Ferner müsste in Erwägung gezogen werden, inwieweit die offen als Parteigänger für Präses Scharf in Erscheinung getretenen Synodalen und Pastoren durch Sperrung von Auslandsreisen, Sperrung von Baugenehmigungen usw. in die Gegenmaßnahmen mit einbezogen werden können.
Diese Information darf im Interesse der Sicherheit der Quellen nicht publizistisch ausgewertet werden.
Anlage 1 zur Information Nr. 147/66
Flugblatt des Weißenseer Arbeitskreises vom 9.2.1966
Leiterkreis des Weißenseer Arbeitskreises | Berlin, 9.2.1966 | Sophienstraße 3
Liebe Schwestern und Brüder!
Der Leiterkreis hat sich bei seiner Sitzung am 7. Februar 1966 mit der bevorstehenden Synode zur Bischofswahl beschäftigt.
Nach Lage der Dinge wäre ein Plenum des Weißenseer Arbeitskreises dringend nötig gewesen. Als die Bedingungen, unter denen die Wahl zu stehen scheint, glaubwürdig bekannt wurden, war es zur Einberufung des Plenums jedoch zu spät. Darum hat der Leiterkreis beschlossen, sich wenigstens in einem Brief an Sie zu wenden.
Wie Ihnen bekannt ist, hat Bischof Dibelius zum 31. März 1966 seinen Rücktritt erklärt. In Westpresse und Westfernsehen wird Präses Scharf immer wieder als einziger Kandidat für diese Bischofswahl genannt.
Seit Jahren hat der Weißenseer Arbeitskreis eine bruderschaftliche Leitung der Kirche gegen das Bischofsamt vertreten. Mit dem Rücktritt von Bischof Dibelius hätte unsere Kirche die Chance gehabt, zu ordnungsgemäßen bruderschaftlichen Leitungen zu kommen und so die in unserem Bereich dazu bereits gemachten Ansätze zu vertiefen.
Wir würden die Ergebnisse der theologischen Arbeit des Weißenseer Arbeitskreises aufgeben, wenn wir unbedacht aus etwaiger Sympathie zur Person die Funktion eines zukünftigen Bischofs nicht klar durchdenken und durch die Wiederbesetzung des durch Dibelius fixierten Amtes die Bischofskirche stabilisieren würden.
Unsere Brüder vom Unterwegskreis (Westberlin)51 haben sich in dieser Sache mit einem Antrag an die Kreissynode Zehlendorf gewandt.52
Sie haben gefordert, dass einer Bischofswahl grundlegende Aussprachen über die Struktur des Bischofsamtes vorausgehen und die einschlägigen Artikel der Grundordnung überprüft werden sollten. Sonst, so meinen sie, sei eine Bischofswahl im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu verantworten.53
Wir haben die Sorge, dass mit der etwaigen Wahl des einzig genannten Kandidaten nicht in ehrlicher und nüchterner Weise die strukturellen Schwierigkeiten der sich wandelnden Volkskirche behoben werden, geschweige, dass eine Erleichterung der Kommunikation der beiden Regionalkirchen in Berlin-Brandenburg erfolgen könnte.
Vielmehr würde durch diese Wahl die kirchliche Selbstbestimmung, die zunehmend die jüngste Vergangenheit in unserer Kirche bestimmte, abgebrochen. Theologisch verantwortbar kann nur das sein, was diese kirchliche Selbstbestimmung fördert. Deswegen halten wir eine kirchliche Wahl, die weitgehend durch politische Gründe mitbestimmt ist, für theologisch unverantwortlich. Mit ihr wird der Blick von der notwendigen kirchlichen Erneuerung auf selbst verursachte Spannungen abgelenkt. Denn die nach allen unseren Informationen geplante Wahl würde nicht nur staatlicherseits als Affront aufgefasst werden, sondern wir meinen, uns ehrlich eingestehen zu müssen, dass in ihr die politisch-kirchenpolitischen Motivationen tatsächlich ausschlaggebend sind.
Wir sehen in der regierungsoffiziellen Erklärung gegenüber der Kirchenleitung, die auf die notwendigen Folgen der etwaigen Wahl eines Nicht-DDR-Bürgers aufmerksam macht, keine taktische Drohung, sondern eine ernsthafte Warnung. Darum denken wir, dass man die Entscheidung, die vor uns steht, keineswegs in negativer Reaktion auf diese Erklärung fällen sollte. Vielmehr sollte man bedenken, welche negativen Folgen für die innerkirchliche Entwicklung, hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Zeugnisses der Kirche, aber auch ihrer politischen Verantwortung, entstehen würden, wenn man mit einer kirchlichen Wahl eine politische Meinungskundgabe verbindet.
Für den Leiterkreis gezeichnet J. Schönfeld
Anlage 2 zur Information Nr. 147/66
Ansprache von Herrn Generalsuperintendent D. Jacob vor der Generalsynode in Berlin (Ost) am 16.2.1966
Die Synode hat Präses D. Scharf am gestrigen Tage zum Bischof unserer Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg gewählt. Sie hat es gewiss nicht getan in einer Trotzhaltung gegenüber außerkirchlichen Instanzen, sondern in der Überzeugung und in dem Vertrauen, dass dieser Mann durch seine Gaben, aber auch durch seine Lebensführung und durch seine Bewährung in verantwortlichen Diensten seit mehr als drei Jahrzehnten dazu berufen ist, unserer an der äußeren Trennung leidenden und durch die äußere Trennung auch gefährdeten Kirche von Berlin-Brandenburg als der Bischof in den kommenden Jahren zu dienen. Und wir sprechen erneut in einer schlichten Weise, die niemanden provozieren soll und eigentlich auch niemanden provozieren kann, die Bitte aus, dass unserem neuen Bischof die Wahrnehmung seiner bischöflichen Dienste auch in unserem östlichen Bereich ohne Einschränkung möglich gemacht werden sollte.
Die Wünsche und Gebete, die wir wohl alle für unseren Bruder Scharf als den Bischof im Herzen tragen, möchte ich wiedergeben in den Worten, die Heinrich Vogel in seinem Beitrag in der Festschrift für Kurt Scharf zu seinem 60. Geburtstag, also 1962, ausgesprochen hat: »Möge er, der für den Dienst eines Friede-Stifters durch viele Jahre hindurch mehr auf sich genommen hat als die wenigsten wissen, eben in diesem Friedensdienst gesegnet sein! In seinem hohen Amt – hier war damals das Amt des Ratsvorsitzenden gemeint – ist er mit Leib und Seele und der ganzen Existenz nicht nur der uns geschenkten und aufgetragenen Einheit unserer Evangelischen Kirche in Deutschland verhaftet, sondern jener Einigung der in Furcht und Misstrauen, Angst und Hass voneinander getrennten Menschen, die aus der Wurzel der Versöhnung erwächst. Möge ihm gerade für diese, so verantwortungsschwere und entsagungsvolle Aufgabe – und ich füge hinzu: nun auch in dem neuen Amt als Bischof unserer Berlin-Brandenburgischen Kirche – die Kraft des Liebens und Hoffens immer neu geschenkt werden!«54
Wenn unser alter Bischof D. Dibelius nun aus seinem Amt scheidet nach mehr als fünf Jahrzehnten des Dienstes als Pfarrer, Generalsuperintendent der Kurmark und Bischof unserer Kirche, so wollen wir ihm in dieser Stunde im Rückblick auf sein gesamtes Lebenswerk während der verschiedensten Stationen vom Pfarramt in Crossen bis zum Bischofsamt in Berlin unsere Dankbarkeit für alle Hingabe im Dienst an der christlichen Gemeinde bezeugen.
Gewiss: Tiefe theologische Spannungen zwischen dem Autor des »Jahrhunderts der Kirche« und einer jüngeren, von Karl Barth ganz stark geprägten Theologen-Generation bestanden schon um 1930 und sind immer wieder aufgebrochen bis hin zu den leidenschaftlichen Streitgesprächen um die Obrigkeitsschrift.55 Gewiss: Kirchenpolitische Gegensätze mussten in den Jahrzehnten seit 1945 oft genug schmerzlich erlitten und durchgestanden werden.
Und an der Andersartigkeit und Gegensätzlichkeit unserer politischen Urteile und unserer zeitkritischen Diagnosen und Prognosen haben wir bis in diese Tage hinein schwer zu tragen gehabt.
Aber dies alles kann uns nicht von der Pflicht entbinden, heute die Lebensarbeit von Bischof Dibelius über Jahrzehnte hin im Ganzen zu sehen und dankbar zu würdigen. Bei der Fülle seiner Verantwortungen und Aufgaben in den verschiedensten Bereichen, die ja auch weit über unsere Gliedkirche und über die evangelische Christenheit in Deutschland hinausgegriffen haben, kann solche Würdigung in diesem Augenblick nur in knappen Sätzen geschehen. Wir müssen auch absehen von einer Würdigung seines Weges und seines Einsatzes gerade in den schwersten Zeiten der Hitler-Diktatur und im Kampf der Bekennenden Kirche.56
Diejenigen, die wie ich selbst damals mit dem abgesetzten Generalsuperintendenten D. Dibelius im Provinzialbruderrat Brandenburg der Bekennenden Kirche eng zusammengearbeitet haben und so immer wieder Zeugen seiner im Glauben gegründeten Unerschrockenheit in Predigten und Publikationen aus jenen Tagen geworden sind, können die öffentlichen Verzeichnungen aus jüngster Zeit nicht unwidersprochen lassen.
Der Theologe D. Dibelius, der Bischof und Kirchenführer, der Mann der Kirche in seinen in der Öffentlichkeit besonders in die Erscheinung getretenen Funktionen als Vorsitzender des Rates der EKiD von 1949 bis 1961 und als Präsident des Ökumenischen Rates, der Autor scharf geschliffener und oft Widerspruch herausfordernder Publikationen, der Kirchenpolitiker und Politiker ist schon bei vielen Anlässen gewürdigt, kritisiert und gelobt worden.
Hier gehen die Urteile entsprechend der eigenen theologischen, kirchenpolitischen und auch politischen Einstellung natürlich sehr weit auseinander. Ich möchte diesen Chor von Stimmen jetzt nicht verstärken. Über solchen Wertungen ist sehr oft übersehen worden, dass Bischof Dibelius ganz schlichte pastorale Dienste als seinen eigentlichen Auftrag sein Leben lang angesehen und gerade solche Dienste in Treue und Liebe vollzogen hat, ich meine den Dienst der Fürbitte und den Dienst der Predigt als der Verkündigung des Evangeliums vor der gottesdienstlichen Gemeinde. Ihm selbst sind gerade diese Dienste des Gebots und der Schriftauslegung wichtiger gewesen als alle Funktionen, mit denen ein großer Kirchenmann im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht und im Für und Wider der Urteile auch umstritten ist. In der Festschrift für Kurt Scharf von 1962 stehen in einem Beitrag von Bischof Dibelius die Sätze, in denen er wohl aus einer tiefen Sorge heraus elementare Wahrheiten ausgesprochen hat, die sich leider unter uns nicht mehr von selbst verstehen! Er sagt – und dies nun vor allem an die Adresse der Pastoren; »Über der theologisch-politischen Leidenschaft wird in den Hintergrund gedrängt, was die Kirche zur Kirche macht. Den Geist der Zeit, in der wir stehen, können wir nicht ändern. Was wir aber tun können, ist das, dass wir die Seelsorge, deren Herzstück die Erziehung zum Beten ist, ernster nehmen als bisher. Es muss sich dabei einprägen, dass die Mutter unserer Gebete die Kirche ist, dass ohne Kirche kein rechtes Beten und ohne Beten keine rechte Kirche ist.« Und er fügt hinzu: »Manchmal muss man sich an sehr simple Tatsachen erinnern.«57
Einem Mann zu danken, der als Pastor und Bischof ein Leben lang diesen verborgenen Dienst der Fürbitte für die ihm anvertrauten Menschen und Gemeinden getan hat, ist uns allen gewiss in dieser Stunde des Abschieds ein herzliches Anliegen. Mit diesem Dank verbinden wir den Wunsch und das Gebet, dass der alte und scheidende Bischof in den auch von Krankheit und Leid geprägten Tagen, die Gott ihm noch schenkt, von dem Frieden umschlossen sein möge, der nach dem Wort des Apostels Paulus aus dem Philipperbrief alles Denken übersteigt.
gezeichnet D. Jacob