Bootsexplosion im Urlauberdorf des Martin-Hoop-Werks Zwickau
9. August 1966
Einzelinformation Nr. 590/66 über einen Unglücksfall im Urlauberdorf des Martin-Hoop-Werkes Zwickau am 7.8.1966
Am 7.8.1966, gegen 11.45 Uhr, ereignete sich im Urlauberdorf des Martin-Hoop-Werkes Zwickau1 in Röbel, [Bezirk] Neubrandenburg ein Unfall, bei dem mehrere Urlauber durch den Brand eines werkseigenen Motorbootes zum Teil schwer verletzt wurden. Im Urlauberdorf des Martin-Hoop-Werkes befinden sich außer Urlaubern des Werkes auch Urlaubsgäste aus der ČSSR und der VR Ungarn.
Der Direktor des Martin-Hoop-Werkes, [Vorname Name 1], welcher seinen Wochenendurlaub im Urlauberdorf verbrachte, beabsichtigte auf einer Motorbootfahrt den ausländischen Urlaubern die Müritz zu zeigen. Er begann gegen 9.00 Uhr mit der ersten Fahrt. Als er von der zweiten Fahrt zurückkehrte, stellte er fest, dass zu wenig Benzin im Tank war, um die dritte Fahrt durchzuführen. Er beauftragte deshalb den Hausmeister [Name 2], das Boot aufzutanken. Nachdem anschließend mehrere Personen, darunter auch Kinder, das Boot bestiegen hatten, versuchte [Name 1] den Motor zu starten. Da der erste Versuch fehlschlug, drückte [Name 1] nochmals den Startknopf, wobei es zur Explosion des Motors kam.
Durch die Druckwelle wurde das Verdeck des Motors ins Wasser geschleudert und das gesamte Boot geriet sofort in Brand.
Durch die Explosion bzw. den anschließenden Brand wurden alle neun Passagiere zum Teil schwer verletzt, vorwiegend handelt es sich dabei um Prellungen und Brandverletzungen 2. und 3. Grades. Zwei Urlauber aus der ČSSR, ein ungarischer Staatsbürger sowie der Direktor des Martin-Hoop-Werkes mussten im Krankenhaus verbleiben, sie können jedoch am 11.8.1966 planmäßig ihre Heimreise antreten. Die übrigen fünf Passagiere – darunter vier Kinder – wurden nur leicht verletzt und konnten nach ambulanter Behandlung in das Urlauberdorf zurückgebracht werden.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass die Ursachen der Explosion auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und das Boot nicht den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprach. Zum Beispiel war unter dem Motor keine Blechwanne, um überlaufendes Benzin bzw. Öl aufzufangen. Da beim Betanken jedoch Benzin überlief und auch noch alte Ölreste auf dem Boot vorhanden waren, entwickelten sich Gase, die beim Anlassen des Motors zur Explosion führten. Da der Benzintank an einer Stelle gerissen war, verteilte sich das brennende Benzin sofort auf das gesamte Boot. Weiter wurde festgestellt, dass der Direktor [Name 1] nicht im Besitz einer Zulassung zum Führen von Wasserfahrzeugen ist. Als Direktor ließ er sich vom Heimleiter den Bootsschlüssel aushändigen, ohne dass der Heimleiter die unerlaubten Fahrten verhinderte.
Nach bisherigen Einschätzungen wurde der Motor durch die beiden vorangegangenen Fahrten vermutlich stark beansprucht, sodass es zum Glühen des Auspuffes und dadurch zur Explosion der sich entwickelnden Gasmischung kam.
Der Gesamtschaden beträgt ca. 15 000 MDN.
Gegen den Direkter des Martin-Hoop-Werkes ist beabsichtigt, ein EV wegen fahrlässiger Körperverletzung einzuleiten.
Die Stimmung unter den Urlaubern ist normal, es gibt keine negativen Diskussionen.