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Brand im Druckgaswerk Schwarze Pumpe bei Spremberg

13. April 1966
Einzelinformation Nr. 274/66 über einen Brand im Druckgaswerk des Kombinates Schwarze Pumpe, [Bezirk] Cottbus

Am 10.4.1966 gegen 17.45 Uhr brach am Generator 11 der 3. Vierergruppe im Generatorenhaus des Druckgaswerkes des Kombinates Schwarze Pumpe ein Brand aus, der sich auf die umliegenden elektrischen Leitungen der 3. und teilweise der 4. Vierergruppe ausdehnte.

Der Sachschaden beträgt etwa 1,1 Mio. MDN, davon 800 000 MDN BMSR-Technik und 200 000 MDN Stahlkonstruktionen. Personenschaden trat nicht ein.

Durch die Vernichtung der freiliegenden Kabeltrassen für die Mess-, Regel- und Steuereinrichtungen bleibt die 3. und 4. Vierergruppe vorläufig außer Betrieb.

Die vom MfS gemeinsam mit der VP geführten Untersuchungen erbrachten folgendes bisheriges Ergebnis:

Der Generator 11 war bis zum Ausbruch des Brandes einwandfrei in Betrieb. Kurz vor Brandausbruch wurden noch notwendige Schalthandlungen an der Ölhydraulik vorgenommen. Während einer dieser Schaltungen kam es an einer Rohrkrümmung der Arbeitsölleitung (am unteren Aschekegel im Hydrauliksystem auf der 18,20 Meter-Bühne des Generators 11), wo ein Druck von 60 atü1 vorhanden ist, zu einem Rohrreißer. Dadurch kam es zu einem Ölausfluss von ca. 3 m3. Das Öl lief am Generator hinab und entzündete sich nach Zeugenaussagen auf der 9-Meter-Bühne des Generators 11 entweder an der Vergasungsmittelleitung an einem unisolierten Schieber oder am unteren Aschezwischenstück. Als Ursache für den relativ hohen Ölaustritt wurde festgestellt, dass die Rohrbruchventile des Hydrauliksystems nicht angesprochen haben. Wie nähere Überprüfungen ergaben, sind diese Rohrbruchventile im gesamten Generatorenhaus nicht funktionstüchtig.

Nach Ausbruch des Brandes wurden die Generatoren abgeschaltet und das gesamte Druckgaswerk vom Gasnetz der Republik getrennt. Die Gasversorgung wurde zunächst von anderen Gaswerken mit übernommen. Am 12.4.1966 soll versucht werden, zwei bis drei Generatoren wieder an das Verbundnetz anzuschließen.

Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen ist einzuschätzen, dass der Rohrreißer, der ursächlich zur Störung führte, nicht auf Personenverschulden, sondern auf einen Materialfehler bzw. einer Materialermüdung zurückzuführen ist. Der Brand, der dann zu dem eigentlichen Großschaden führte, ist jedoch nach bisherigen Feststellungen ausschließlich auf das Nichtfunktionieren der eingebauten Sicherungstechnik zurückzuführen. Bei einwandfreiem Funktionieren der vorhandenen Sicherungen (Rohrbruchventile) hätte es niemals zu einem Brand mit derartigen Ausmaßen kommen können.

Über die vorhandenen Mängel in der BMSR-Technik werden vom MfS weitere Untersuchungen geführt, über deren Ergebnisse nachberichtet wird.

  1. Zum nächsten Dokument Republikflucht mithilfe eines schwedischen Fährschiffs

    13. April 1966
    Einzelinformation Nr. 279/66 über Beihilfe zur Republikflucht eines Bürgers der DDR durch Besatzungsmitglieder des schwedischen Fährschiffes »Trelleborg«

  2. Zum vorherigen Dokument Reaktion der Bevölkerung auf SED–SPD Briefwechsel (2)

    12. April 1966
    Zweite Einzelinformation Nr. 275/66 über die Reaktion der Bevölkerung der DDR zum Briefwechsel SED – SPD