Brand im VEB Kfz-Werk »Ernst Grube« in Werdau
8. Oktober 1966
Einzelinformation Nr. 749/66 über einen Brand im VEB Kfz-Werk »Ernst Grube« in Werdau, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt
Am 7.10.1966 gegen 11.30 Uhr brach im VEB Kfz-Werk »Ernst Grube«/Werdau in der Abteilung Rahmenbau ein Dachstuhlbrand aus, durch den etwa 400 bis 500 qm Dachstuhl vernichtet, einige Laufkatzen1 und elektrische Leitungen beschädigt wurden und nach vorläufigen Schätzungen ein Brandschaden von etwa 15 000 bis 20 000 MDN entstand. Die genaue Gesamtschadensberechnung wird erst am 8.10.1966 möglich sein.
Wie sofort eingeleitete Untersuchungen des MfS ergaben, ist die Entstehung dieses Brandes – wie in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle in allen Bereichen der Volkswirtschaft im Jahre 1966 – auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
In der Halle der Abteilung Rahmenbau war am 7.10.1966 eine Feierabend-Schweißerbrigade des Industrie- und Montagebau Leipzig,2 Produktionsbereich Plauen-Süd, damit beauftragt, eine unter dem Dachstuhl angebrachte Krananlage abzubauen.
Obwohl die T-Träger dieser Krananlage nur ca. 50 cm unterhalb der hölzernen Dachkonstruktion angebracht waren, wurden seitens der Werkleitung keine Absicherungsmaßnahmen für die Schweißarbeiten getroffen.
Der Investleiter Trumphold3 vertrat vor Aufnahme der Schweißarbeiten die Meinung, dass keine Brandgefahr vorhanden sei. Auch die mit den Schweißarbeiten beschäftigten Schweißer [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1925, wohnhaft Plauen, [Straße, Nr.] und [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1929, wohnhaft Plauen, [Straße, Nr.], haben vor Aufnahme der Demontagearbeiten nicht darauf bestanden, dass entsprechende Absicherungsmaßnahmen getroffen wurden.
Begünstigt durch dieses fahrlässige Verhalten der Werkleitung und der Schweißerbrigade geriet bei der Demontage der 35 cm starken T-Träger die von außen mit Dachpappe abgedeckte hölzerne Dachkonstruktion in Folge des bei den Schweißarbeiten entstehenden Funkenfluges in Brand.
In der Halle der Abteilung Rahmenbau selbst entstand kein größerer Schaden. Von der Werkleitung wurden sofort Maßnahmen eingeleitet, um die erforderlichen Aufräumungs- und Aufbauarbeiten bis zum 10.10.1966 abzuschließen.
Produktionsausfall ist dem Werk durch diesen Brand nicht entstanden. Die Produktion wird am 10.10.1966 wieder voll aufgenommen.
Die weiteren Untersuchungen zur Schuldfrage werden von der Volkspolizei durchgeführt.