Die Handreichung »Zum Friedensdienst der Kirche« und ihre Folgen
29. November 1966
Einzelinformation Nr. 923/66 über die feindliche Tätigkeit reaktionärer Kräfte der Evangelischen Kirche in der DDR in Verbindung mit der Handreichung der Evangelischen Kirche für Seelsorge an Wehrpflichtigen »Zum Friedensdienst der Kirche«
Vom MfS wurde festgestellt, dass sich in den letzten Monaten ein verstärkter negativer Einfluss reaktionärer kirchlicher Kreise auf Angehörige der Wehrersatzdiensteinheiten1 bemerkbar macht, wobei als Grundlage dieser Einflussnahme die sogenannte Handreichung für Seelsorge an Wehrpflichtigen dient.2
Aufgrund der Bedeutung dieser Handreichung für die Tätigkeit der reaktionären Kirchenkräfte halten wir es für zweckmäßig, die wichtigsten Gesichtspunkte zum Entstehen der Handreichung und zur »Arbeit« mit ihr – wie sie in verschiedenen Einzelinformationen des MfS teilweise schon gegeben wurden3 – als Zusammenfassung voranzustellen.
Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR organisierten reaktionäre Kreise kirchlicher Amtsträger und christliche Laien eine Diskussion darüber, ob ein Christ den Dienst mit der Waffe ableisten könne, »ohne mit seinem Gewissen in Konflikt zu geraten«. Das Ziel dieser Diskussion war die Forderung nach einem Wehrersatzdienst.
Diese Forderung wurde am 12.3.1962 durch die Bischöfe Krummacher/Greifswald4 und Mitzenheim/Eisenach5 in einem Gespräch bei Vorsitzenden des Ministerrates vorgetragen.
Obwohl diese kirchlichen Vertreter während dieses Gespräches eine grundsätzliche Erklärung der Regierung der DDR zu Fragen des Wehr- und Wehrersatzdienstes entgegennahmen, wurde von reaktionären Kräften in der Folgezeit die Bewegung gegen den Wehrdienst aktiviert, wobei versucht wurde, zur Durchsetzung der Forderungen einen Druck auf staatliche Stellen auszuüben.
Mit der Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 7.9.1964 über die Aufstellung von Baueinheiten wurde diesen reaktionären Kräften in der Evangelischen Kirche der Boden entzogen. Gleichzeitig wurde dieser Anordnung von breiten Kreisen der Kirche zugestimmt.
Auch Bischof Krummacher/Greifswald, Vorsitzender der Konferenz der Kirchenleitungen in der DDR, brachte mehrfach vor anderen kirchlichen Vertretern seine Zustimmung zu dieser Anordnung zum Ausdruck. Zugleich wurde auch von der Konferenz der Kirchenleitungen sowie von der Kirchenleitung der Kirchenprovinz Sachsen (Magdeburg) eine Zustimmungserklärung abgegeben.
Bezeichnend ist jedoch, dass sich die reaktionären Kräfte in den Kirchenleitungen der einzelnen evangelischen Landeskirchen in der DDR diesen Stellungnahmen nicht anschlossen, sondern eine subversive Linie gegen die Baubataillone entwickelten. Diese Kräfte deuteten die Schaffung von Baubataillonen als ein Nachgeben der Regierung gegenüber den Forderungen der Kirche und hielten den Zeitpunkt für günstig, weitere Forderungen zu stellen.
Anfang 1965 erfolgte auf Initiative der reaktionären Kräfte durch die Konferenz der Kirchenleitungen die Beschlussfassung über die Bildung eines Arbeitskreises für Wehrdienstfragen. Mit der Bildung dieses Arbeitskreises wurde Bischof Jänicke/Magdeburg6 beauftragt, der in der Folgezeit jedoch nur eine mehr repräsentative Stellung einnahm.
Der sogenannte Arbeitskreis für Militärseelsorge für das Gebiet der DDR konstituierte sich am 4.2.1965 während einer streng vertraulichen Sitzung leitender kirchlicher Personen. Während dieser Sitzung traten besonders folgende Personen in Erscheinung:
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Konsistorialpräsident Stolpe, Berlin,7 tätig in der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche Deutschlands, Berliner Stelle, (in dieser Eigenschaft hat er Verbindung zur Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche Deutschland in Hannover und zum Beauftragten der Evangelischen Kirche Deutschland für Militärseelsorge in Westdeutschland, Beckmann)8
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Propst Fleischhack, Magdeburg,9 Stellvertretender Vorsitzender der Kirchenleitung Magdeburg,
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Konsistorialrat Preisler, Magdeburg,10 Juristisches Mitglied der Kirchenleitung Magdeburg,
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Pfarrer Schicketanz, Magdeburg,11 Persönlicher Mitarbeiter Bischof Jänickes, Magdeburg.
In der Folgezeit wurde dieser Arbeitskreis mit
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Oberkonsistorialrat Ringhandt, Berlin12
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Prof. Dr. theol. Reinhold Pietz, Berlin,13 Direktor der Predigerschule Paulinum
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Propst Johannes Schenk, Güstrow14
verstärkt.
Der Organisator bei der Gründung und bei der fortlaufenden Tätigkeit dieses Arbeitskreises war Konsistorialrat Stolpe/Berlin. Stolpe setzte im Ausschuss eine DDR-feindliche Konzeption durch und zog zur aktiven Mitarbeit im Ausschuss den Vikar Christfried Berger15 heran. (B. leistete zum Zeitpunkt der Gründung des Arbeitskreises seinen Wehrdienst in einer Baueinheit ab und ist heute als Pfarrer im Kreis Oranienburg tätig.)
Die Konzeption der Tätigkeit des Ausschusses besteht darin
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sich mit den Christen zu beschäftigen, die »aus Gewissensgründen« keinen Wehrdienst leisten wollen oder bereits als Angehörige der NVA wegen Wehrdienstverweigerung inhaftiert wurden;
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mit den in der NVA bzw. in den Baubataillonen dienenden Christen Verbindung zu halten und dabei Informationen über Standorte der Baubataillone, deren Verlegung und Neuaufteilung zu beschaffen;
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Leitungsgremien christlicher Personen in den Baubataillonen zur Durchsetzung von Forderungen zu organisieren;
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eine breite Beeinflussung christlicher junger Menschen zur Wehrersatzdienstverweigerung hervorzurufen;
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eine »Militärseelsorge der Christen« in der NVA einzuführen;
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eine ständige Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Evangelischen Kirche Deutschlands für Militärseelsorge in Westdeutschland zu organisieren.
In der Folgezeit bildeten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt Konsistorialrat Stolpe und Vikar Berger immer mehr das Zentrum der Wehrdienstverweigerer und der Tätigkeit gegen die Ausbildung in den Baueinheiten.
Vom 18. bis 19.5.1965 organisierten sie gemeinsam mit den reaktionären Vertretern der evangelischen Kirche in der DDR (darunter Oberkonsistorialrat Ringhandt/Berlin und Dr. Pietz/Leiter des Predigerseminars Paulinum Berlin) eine Zusammenkunft mit Angehörigen der Baubataillone in Berlin. Während dieser Zusammenkunft wurde von ihnen eine taktische Linie entwickelt, in welcher Form gegen Offiziere der NVA vorgegangen werden könne, wie Befehlsverweigerungen zu organisieren seien und wie das Sprechen des Gelöbnisses abgelehnt werden könne.
Weiterhin organisierten Stolpe und Berger ein System von Vertrauensleuten in den Baueinheiten mit dem Ziel der Informationsbeschaffung, wobei auch konspirative Methoden angewandt wurden und werden.
Auf der Basis dieser Tätigkeit entstand im Juni 1965 der Entwurf eines Gutachtens des Arbeitskreises für Wehrdienstfragen (den wir Ihnen im Juni 1965 als Fotokopie zusammen mit unserer Information 584/65 zur Kenntnis gaben)16 und in dessen Weiterentwicklung die sogenannte Handreichung für Seelsorge an Wehrpflichtigen »Zum Friedensdienst der Kirche«. (Die Handreichung stellt bekanntlich eine massive Einmischung der Kirche in die Belange des Staates dar und enthält grobe Diffamierungen der Friedenspolitik der Regierung der DDR.)
Die Verfasser der Handreichung sind: Oberkonsistorialrat Ringhandt/Berlin, Konsistorialrat Stolpe/Berlin, Propst Fleischhack/Magdeburg, Pfarrer Berger/Oranienburg.
Obwohl nach der Verbreitung und Anwendung der Handreichung zwischen staatlichen Vertretern und Vertretern der Landeskirchen in der DDR wiederholt Zusammenkünfte stattfanden, in denen die evangelischen Kirchen in der DDR aufgefordert wurden, die Handreichung zurückzuziehen, ist eine Zurücknahme durch die reaktionären Kräfte in den Kirchenleitungen verhindert worden. (Mit Ausnahme der Landeskirchen Thüringen und Mecklenburg, welche die Handreichung von Anbeginn ablehnten und nicht weiterverbreiteten.)
Es wurde lediglich auf der Konferenz der Bischöfe und Kirchenleitungen in der DDR am 1.4.1966 eine sogenannte Rundverfügung an alle Pfarrer erlassen, in der den Pfarrern mitgeteilt wird, dass die Handreichung ausschließlich seelsorgerischen Zwecken diene und in den Händen der Pfarrer verbleiben müsse. In der Rundverfügung erfolgte jedoch keine Distanzierung von den Einmischungsversuchen der Kirche in die Angelegenheiten des Staates und von den Diffamierungen gegenüber der DDR.17
Aber auch nach Erlass dieser sogenannten Rundverfügung war die Handreichung weiterhin Gegenstand der Arbeit kirchlicher Vertreter.
In letzter Zeit wurde festgestellt, dass in kirchlichen Räumen eine massive Beeinflussung Wehrpflichtiger zur Ablehnung der Wehrpflicht erfolgt, wobei besonders der Vikar Berger als Organisator auftritt. Berger kam z. B. auch am 8.6.1966 auf einem internen Pfarrkonvent des Kirchenkreises Berlin-Pankow zu der Feststellung, die Wehrdienstverweigerung habe zum Ziel, die Kampfkraft der Armeen der sozialistischen Länder zu schwächen, wobei er sich seiner Rolle bewusst sei und täglich mit der Verhaftung rechne. Ferner trat Berger auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Berlin-Brandenburg vom 9. bis 11.9.1966 zum Thema »Gewaltlosigkeit – kein Pazifismus« auf und verleumdete den Verteidigungscharakter der NVA sowie die humanistische Erziehung innerhalb der NVA. Gleichzeitig verunglimpfte er die Politik der CDU in der DDR, wobei er sich auf seine »Erfahrungen« als ehemaliger Angehöriger einer Baueinheit bezog.
Vikar Berger versucht außerdem Einfluss auf die Tätigkeit der Arbeitsgruppe der Unterkommission »Abrüstung« der Prager Christlichen Friedenskonferenz in der DDR auszuüben.18 (Diese Arbeitsgruppe beabsichtigt, einen Entwurf über Probleme des Wehrersatzdienstes in der DDR auszuarbeiten). Während einer Sitzung dieser Arbeitsgruppe am 7.10.1966, an der auch Berger teilnahm, wurde das Bestreben nach Zusammenarbeit offensichtlich. Gleichzeitig war zu erkennen, dass der kirchliche Ausschuss für Militärseelsorge sowie die »Arbeitsgruppe« Kenntnis über inoffizielles Armeematerial besitzen und Verbindungen zu Einheiten und Baubataillone der Armee unterhalten.
Dem MfS wurde weiter bekannt, dass der sogenannte Arbeitskreis für Wehrdienstfragen beabsichtigt, eine zweite Handreichung zu Problemen des Wehr- und Wehrersatzdienstes zu verfassen. Diese Handreichung soll besonders eine solche Forderung beinhalten, die Verantwortung für den Wehrersatzdienst aus dem Bereich des Ministers für Nationale Verteidigung in den der Kirche zu verlagern.19
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen zweiten Handreichung stellt der »Arbeitskreis« gegenwärtig Untersuchungen an, inwieweit die Rotkreuz-Ausbildung von Studenten Aspekte einer militärischen Ausbildung enthalte. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen in einem schriftlichen Material zusammengefasst und gemeinsam mit dazu gesammelten Unterschriften der Zentrale des Internationalen Roten Kreuzes in Genf zugeleitet werden.
Bei einer Untersuchung der Auswirkungen der feindlichen Tätigkeit des Arbeitskreises für Wehrdienstfragen im Zusammenhang mit der Handreichung wurde in den Baubataillonen der NVA festgestellt, dass das »Bewusstsein« der Bausoldaten vollständig von den christlichen Auffassungen bestimmt wird. Danach käme es darauf an, sich nicht an der Erfüllung militärischer Aufgaben zu beteiligen, da dies ein »Dienst am Untergang der Menschheit« sei; es sei notwendig, einen »Weg der Gewaltlosigkeit« zu gehen.
Bei einer Reihe von Bausoldaten ist festzustellen, dass sie die Handreichung kennen und sich in ihrer Haltung darauf einstellen. Ihnen wurde das Dokument bereits vor ihrem Eintritt in die Baueinheit von Pfarrern der Heimatorte übergeben. Einem Teil der Bausoldaten war es aufgrund des »Studiums« der Handreichung und durch die Kenntnis des bei der NVA zu leistenden Gelöbnisses möglich, eine »wirkungsvolle Weigerung« zur Ableistung des Gelöbnisses vorzubereiten.
Wiederholt wurde festgestellt, dass die von Wehrpflichtigen abgegebenen schriftlichen Ablehnungserklärungen zur Ableistung des Diensts in den Einheiten der NVA von Pfarrern ausgearbeitet und unterschrieben waren.
Die Untersuchungen ergaben weiter, dass zahlreiche Bausoldaten enge Verbindungen zu den in der Nähe ihrer Standorte amtierenden Pfarrern unterhalten, wobei diese Verbindungen auf Initiative dieser Pfarrer hergestellt oder auch von den Soldaten auf Anraten ihrer Heimatpfarrer gesucht werden. Bei diesen Zusammenkünften, die meist in kirchlichen Räumen stattfinden, werden Gespräche über den von den Bausoldaten durchzuführenden Dienst, über beabsichtigtes Verhalten der Bausoldaten zu bestimmten Fragen und über kirchliche Probleme geführt; außerdem wird den Soldaten schriftliches »Studienmaterial« zur Verfügung gestellt. In einigen Standorten werden die Bausoldaten regelmäßig während ihres Ausgangs von den Pfarrern betreut, wobei sie u. a. mit deren Pkw zu bestimmten kirchlichen Veranstaltungen gefahren werden.
In einigen Baubataillonen ist es in letzter Zeit wiederholt zu Forderungen auf Änderung des Arbeitseinsatzes gekommen. So bildete sich während des Einsatzes von Bausoldaten in Alteno eine Gruppe von fünf Bausoldaten heraus, die intensiv die bereits erwähnten Auffassungen verbreiteten. Sie erreichten, dass von mehreren Bausoldaten Eingaben an den Minister für Nationale Verteidigung gerichtet wurden, in denen diese eine Änderung des Wehrersatzdienstes forderten und gleichzeitig unter Berufung auf ihr Gewissen die Dienstverweigerung bei einem weiteren Einsatz an militärischen Objekten ankündigten.20 Ferner wurde Landesbischof Mitzenheim/Eisenach von Bausoldaten dieser Einheit ersucht, sich für eine Änderung des Wehrersatzdienstes einzusetzen.
Ende Juni 1966 wurde von vier Bausoldaten des Bau-Bataillons 14 ein sogenanntes Zeugnis verfasst, in dem zur »Gewaltlosigkeit und Versöhnung« aufgefordert wird.21 Dieses »Zeugnis« wurde weitgehendst unter den Soldaten dieser Einheit verbreitet und in fünf Exemplaren an den Chefarzt der Berliner Charité, Prof. Dr. Dr. Serfling,22 übersandt mit der Aufforderung, es unter den Studenten der Humboldt-Universität zu verbreiten. Außerdem wurden ihm 120 MDN Spende überwiesen mit der Anmerkung, diese für »nichtmilitärische« Zwecke zur Unterstützung des vietnamesischen Volkes zu verwenden.
Nachdem die Eingaben und Schreiben der Bausoldaten von den Empfängern abschlägig beantwortet worden waren, beschäftigten sich mehrere Bausoldaten mit der Absicht, die weitere Dienstverrichtung zu verweigern. In ihrer Absicht wurden sie von den von ihnen informierten Pfarrern unterstützt. Von Superintendent Wurms23 wurden z. B. zur »Beratung« in der Folgezeit drei Aussprachen organisiert, an denen jeweils 15 Bausoldaten teilnahmen und zwar
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Mitte Juli 1966 mit Pfarrer Hinz/Merseburg24 und Studentenpfarrer Hüttel von Heidenfeld/Merseburg,25
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Ende Juli 1966 mit Konsistorialrat Stolpe/Berlin, Vikar Berger/Oranienburg und Studentenpfarrer Hüttel von Heidenfeld/Merseburg,
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Anfang August 1966 mit Generalsuperintendent Jacob/Cottbus.26
In diesen Aussprachen wurde u. a. auf der Grundlage der Handreichung über die politischen Probleme der Gegenwart sowie über Möglichkeiten der Ableistung des Wehrdienstes gesprochen. Außer Jacob – der in Abschwächung der Thematik die Bausoldaten zur Überprüfung ihrer Haltung aufforderte – traten die übrigen kirchlichen Vertreter mit einer reaktionären Haltung in Erscheinung, wobei besonders Pfarrer Hinz/Merseburg hervortrat.
Über Pfarrer Hinz wurde dem MfS in diesem Zusammenhang nachweislich bekannt, dass er in jüngster Zeit die Handreichung für Seelsorge an Wehrpflichtigen im Wortlaut hauptsächlich an solche Bausoldaten weitergab, von denen ihm bekannt war, dass sie sich gegen den Dienst in den Baubataillonen aussprachen. So wurde z. B. bei einem der Bausoldaten, die das sogenannte Zeugnis verfassten und u. a. an Prof. Dr. Dr. Serfling weiterleiteten, ein Exemplar der Handreichung, das er von Pfarrer Hinz erhalten hatte, im Spind sichergestellt. Diese Handlungsweise des Pfarrers Hinz stellt einen Missbrauch der Handreichung, die sich gegen die Politik der DDR richtet, dar, zumal auch die während der Konferenz der Bischöfe der DDR am 1.4.1966 erlassene Bundverfügung festlegt, dass die Handreichung im Besitz der Pfarrer verbleiben müsse.
Es wird vorgeschlagen, dass die zuständigen staatlichen Organe erneut mit einigen kompetenten Vertretern der Evangelischen Kirche der DDR eine Aussprache führen, in der sie auf ihre Rechte und Pflichten und auf eventuelle Konsequenzen, die sich aus dem Missbrauch der Handreichung ergeben, aufmerksam gemacht werden. Außerdem sollten die Referenten für Kirchenfragen bei den zuständigen örtlichen staatlichen Organen mit solchen Pfarrern offizielle Aussprachen führen, die durch provozierende und ungesetzliche Handlungsweisen bekannt wurden, und sie ebenfalls in sehr eindeutiger Form auf die Konsequenzen hinzuweisen.
Das MfS arbeitet weiter an der Aufklärung der Zusammenhänge dieser kirchlichen Einmischungsversuche, um zum geeigneten Zeitpunkt schriftliches Material zur Entlarvung der direkten Organisatoren und Hintermänner zur Verfügung zu stellen.
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