Durch ein Kind verursachte Brände in Allmenhausen
9. Juni 1966
Einzelinformation Nr. 446/66 über eine von Kinderhand verursachte Konzentration von Bränden in der Gemeinde Allmenhausen, Kreis Sondershausen, [Bezirk] Erfurt
In der Zeit vom 11.5.1966 bis 5.6.1966 ereigneten sich in der Gemeinde Allmenhausen, [Kreis] Sondershausen, [Bezirk] Erfurt insgesamt sieben Entstehungs- bzw. kleinere Brände. Der Gesamtschaden ist gering (2 000 MDN), jedoch entstand unter der Bevölkerung ein Gefühl der Unsicherheit und Unruhe.
Die einzelnen Brände entstanden am
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11.5.1966, gegen 14.15 Uhr, in einer zum Abbruch vorgesehenen Scheune der LPG Typ I.1 Der Entstehungsbrand wurde sofort bemerkt und konnte gelöscht werden.
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14.5.1966, gegen 14.00 Uhr, in der gleichen Scheune, wodurch sie vernichtet wurde (Schaden 1 200 MDN).
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20.5.1966, gegen 16.30 Uhr, in einem Kuhstall des VEG Allmenhausen. Zwei Brandstellen wurden außerhalb und eine Brandstelle innerhalb des Kuhstalls sofort bemerkt und konnten gelöscht werden, sodass kein Sachschaden entstand.
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27.5.1966, gegen 17.00 Uhr, in einem privaten Schuppen, der zur Unterbringung von Kleingeräten diente und der durch den Brand vernichtet wurde (Schaden 600 MDN).
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28.5.1966, gegen 13.30 Uhr, wobei der Rest eines Strohschobers niederbrannte (Schaden 200 MDN). Obwohl Fußspuren an der Brandstelle gesichert werden konnten, gelang es nicht, den Täter mittels Fährtenhund zu stellen.
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5.6.1966, gegen 18.00 Uhr, in einem Hof der LPG Typ I am Dunghaufen, der ebenfalls erkannt und sofort gelöscht werden konnte.
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5.6.1966, gegen 18.30 Uhr, an einem Schuppen auf dem Gelände des Kindergartens. Der Entstehungsband wurde gleichfalls gelöscht.
Zur Aufklärung der Brände wurden gemeinsam mit der VP Untersuchungen eingeleitet, die zur Ermittlung des Täters [Name, Vorname], zehn Jahre alt, wohnhaft Allmenhausen, führten.
Der zehnjährige [Vorname Name] gab in der Befragung als Motiv seiner Handlung an, unbedingt einmal sehen zu wollen, wie die Feuerwehr arbeitet. Da jedoch die meisten von ihm gelegten Brände im Entstehungsstadium gelöscht wurden, hätte er immer weitere Brände gelegt.
Für die Brandlegung benutzte er Streichhölzer, die er im Elternhaus oder aus der Wohnung einer Tante entwendete. Aus den Ermittlungen ist eindeutig zu entnehmen, dass die Eltern des [Name] Streichhölzer in der Wohnung stets verschlossen aufbewahrten, sodass der Junge sie erst suchen musste.
Beide Elternteile des [Name] sind im VEG Allmenhausen als Landarbeiter tätig und haben einen guten Leumund. Der Vater des [Name] ist parteilos, arbeitet gesellschaftlich aktiv mit, u. a. auch als freiwilliger VP-Helfer. Die Eltern sind bemüht, ihren beiden Kindern eine gute Erziehung zuteil werden zu lassen. Sie haben jedoch sehr wenig Zeit, sodass z. B. der [Vorname Name] sich sehr viel allein überlassen war.
Wie die Untersuchung weiter ergab, war dem [Vorname Name] das wiederholte Legen von Bränden möglich, weil er Kenntnis von der verstärkten Streifentätigkeit und von den Sicherungsmaßnahmen der Kontrollkräfte hatte. [Vorname Name] erfuhr davon durch seinen Vater, der selbst bei der verstärkten Streifentätigkeit mitwirkte und konnte sein Vorgehen darauf einstellen.