Festnahme einer Ägypterin–Verdacht der Schleusung (2)
7. November 1966
Einzelinformation Nr. 851/66 über die Festnahme eines Staatsbürgers der VAR wegen dringenden Verdachts der Beihilfe zur Schleusung einer DDR-Bürgerin
In Ergänzung unserer Einzel-Information Nr. 836/66 vom 3.11.1966 wird mitgeteilt, dass es sich bei der zunächst unter dem Namen [Name 1]1 bekannt gewordenen Staatsbürgerin der VAR um die [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1944 in Alexandria, wohnhaft: Alexandria/VAR, [Straße, Nr.] handelt.
Die Untersuchungen ergaben, dass die [Name 2] in Unkenntnis des damit verfolgten Zwecks dem syrischen Staatsbürger [Name 3, Vorname 1] ihre Personaldokumente aushändigte, der damit eine Staatsbürgerin der DDR in das kapitalistische Ausland ausschleuste.
Die [Name 2] wurde, nach ihren Angaben, erst im September 1966 in Alexandria mit einem syrischen Staatsbürger, der ihr unter dem Namen [Name 4, Vorname], angeblich Arzt in Aleppo/Syrien bekannt ist, verheiratet. Unmittelbar nach der Eheschließung kehrte [Name 4] nach Aleppo zurück. Kurz danach forderte er die [Name 2] auf, ebenfalls nach Aleppo zu kommen. Nach ihrer Ankunft brachte [Name 4] sie in einem Hotel unter mit der Begründung, dass seine Eltern nichts von der Eheschließung erfahren dürften.
Bereits am nächsten Tage wurde sie von [Name 4] mit dem syrischen Staatsbürger [Name 3, Vorname] bekanntgemacht und aufgefordert, mit diesem nach Europa zu reisen und dort auf [Name 4] zu warten.
Die [Name 2] reiste am 16.10.1966 in Begleitung des [Name 3] über Bad Schandau in die DDR ein. Beide fuhren noch am gleichen Tage nach Westberlin weiter, wo [Name 3] die [Name 2] in einer Pension unterbrachte.
Am 20.10.1966 reiste die [Name 2] in Begleitung des [Name 3] in die Hauptstadt der DDR ein. Entgegen den vorherigen Versprechungen, dort ihren Ehemann zu treffen, wurde sie auf dem Ostbahnhof vom [Name 3] mit einer Staatsbürgerin der DDR bekanntgemacht und aufgefordert, mit dieser für einige Zeit nach Leipzig zu fahren. Beide Frauen fuhren noch am gleichen Abend nach Leipzig.
Am 22.10.1966 kehrten sie wieder nach Berlin zurück, wo sie am Ostbahnhof von [Name 3] abgeholt wurden. Während die DDR-Bürgerin im Hotel »Adlon« abstieg, brachte der Syrier die [Name 2] erneut in eine Westberliner Pension.
Am 23.10.1966 kehrte [Name 3] mit der [Name 2] unter Mitnahme ihres gesamten Gepäcks in die Hauptstadt der DDR zurück, wo sie am Bahnhof Friedrichstraße von der DDR- Bürgerin bereits erwartet wurden. Bei diesem Zusammentreffen teilte der Syrier der [Name 2] mit, dass ihr Mann nicht in Berlin sei und sie deshalb wieder nach Alexandria zurückmüsse. Anschließend ließ er sich von der [Name 2] den Reisepass aushändigen, angeblich zur Beschaffung eines Visas und einer Flugkarte für den Rückflug nach Alexandria. Danach brachte [Name 3] die [Name 2] in das Hotel »Adlon«, wo er sie aufforderte, bis zu seiner Rückkehr zu warten. Die DDR-Bürgerin wurde noch am gleichen Tage mit den Personaldokumenten der [Name 2, Vorname] durch den Syrier in das kapitalistische Ausland ausgeschleust.
Nach weiteren Feststellungen handelt es sich bei dem unter dem Namen [Name 4, Vorname], aus Aleppo/Syrien angegebenen Ehemann der [Name 2] offensichtlich um den Bruder des [Name 3], namens [Name 3, Vorname 2].
Die Ehe mit der [Name 2] wurde vermutlich in der Absicht geschlossen, um unter Ausnutzung ihrer Unkenntnis über die Situation in Berlin und ihrer Personaldokumente die Schleusung der DDR-Bürgerin vorbereiten und durchführen zu können.
Aufgrund der vielfältigen Zusammenhänge war eine gründliche Überprüfung der von der [Name 2] gemachten Angaben erforderlich.
Es ist beabsichtigt, die [Name 2] am 7.11.1966 aus der Haft zu entlassen und dem Generalkonsulat der VAR zu übergeben.