Fischkutter zum Einlaufen in dänischen Hafen gezwungen
23. Juli 1966
Einzelinformation Nr. 556/66 über das Aufbringen von Kuttern des Fischkombinates Sassnitz durch dänische Kriegsschiffe
In den Morgenstunden des 23.7.1966 wurden die Kutter SAS 221, Kapitän [Vorname Name 1], und SAS 261, Kapitän [Vorname Name 2] mit der Begründung, in dänischen Hoheitsgewässern gefischt zu haben, durch dänische Kriegsschiffe gezwungen, den Hafen Nexø1 anzulaufen.
Nach Bekanntwerden des Vorfalls setzte sich die Leitung des Fischkombinates Sassnitz sofort mit ihrem Makler in Nexø, Herrn [Name 3], in Verbindung. Dieser übermittelte fernschriftlich folgende Angaben: »Das Feuerschiff von Christiansø2 hat am 22.7.1966 eine Meldung empfangen, wonach zwei Kutter auf 1,8 Seemeilen vom Land beobachtet wurden. Eingeleitete Maßnahmen bzw. Untersuchungen im Bereich der Radarstation Christiansø (Peilungen) bestätigten diese Meldung.«
Vom Makler wurde inzwischen erreicht, dass beide Kutter gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 6 000 Kronen aus dem Gewahrsam entlassen wurden. Am 28.7.1966 soll in einem dänischen Gerichtsverfahren über die Schuldfrage entschieden werden.
Die dänischen Hoheitsgewässer erstrecken sich auf eine Breite von vier Seemeilen (Viermeilenzone), gerechnet von den äußeren Festlandpunkten. Nach Angaben der Kutterführer und entsprechend der Eintragungen in den Lagebüchern der Kutter befanden sich beide Schiffe zum Zeitpunkt ihres Aufbringens durch dänische Kriegsschiffe auf einer Position von 4,5 Seemeilen östlich Christiansø (ca. 15° 26 Minuten Ost ca. 55° 25 Minuten Nord). Von den Kuttern wurde ständig zwischen den Radiofeuern Arnager3 und Christiansø die Position gepeilt, um nicht in dänische Hoheitsgewässer zu geraten. Diese Tatsachen zeigen, dass sich die Kutter zu keinem Zeitpunkt innerhalb der Viermeilenzone bewegt haben.
In der Nacht vom 21.7. zum 22.7.1966 sprang ein Decksmann des Kutters SAS 221 von Bord und ließ sich von einem in der Nähe befindlichen dänischen Schiff aufnehmen. Inwieweit zwischen der Flucht des Deckmanns und dem Aufbringen der Kutter ein Zusammenhang besteht, konnte bisher nicht geklärt werden.
Bereits am 12.7.1966 wurden im selben Seegebiet zwei DDR-Kutter von dänischen Kriegsschiffen aufgebracht. Beide Kutter befanden sich außerhalb der dänischen Hoheitsgewässer und mussten demzufolge in der am 13.7.1966 stattgefundenen Gerichtsverhandlung vom dänischen Gericht freigesprochen werden.
Aufgrund der Tatsache, dass sich derartige Übergriffe und Willkürakte dänischer Kriegsschiffe gegen Fischereifahrzeuge der DDR in letzter Zeit häufen, wird vorgeschlagen, in geeigneter Form bei den dänischen Behörden zu protestieren.