Flucht mithilfe einer Planierraupe in Staaken (2)
13. September 1966
Einzelinformation Nr. 687/66 über den schweren Grenzdurchbruch mittels Planierraupe am 11.9.1966 im Raum Staaken, [Kreis] Nauen, [Bezirk] Potsdam (Ergänzung zur Information Nr. 683/66)
Durch die weiteren Untersuchungen zum schweren Grenzdurchbruch im Raum Staaken, [Kreis] Nauen am 11.9.1966 wurde zur Person der Grenzverletzer Folgendes bekannt:
Franken, Albert1 wurde 1957 republikflüchtig, kehrte jedoch im gleichen Jahr in die DDR zurück. Seit April 1966 war er beim VEB Spezialbau Grimmen,2 [Kreis] Rostock beschäftig. Am 10.8.1966 wurde er von der Oberbauleitung Neubrandenburg zu der im Raum Staaken, [Kreis] Nauen tätigen Brigade als Raupenfahrer versetzt.
Am 25.8.1966 erhielt Franken von der Leitung der Baustelle den Auftrag, für die von ihm gefahrene Planierraupe Ersatzteile zu beschaffen, wobei der Wert von 500 MDN nicht überschritten werden sollte. Obwohl die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhanden waren, kaufte Franken – entgegen den gegebenen Weisungen – Ersatzteile im Wert von mehreren tausend MDN. Die von Franken gekauften Ersatzteile können jedoch nicht verwendet werden, da es sich um Bauteile handelt, die an der Planierraupe nicht ausgewechselt werden können.
Vom Brigadier wurde Franken deshalb darauf hingewiesen, dass er den selbstverschuldeten Mehrbetrag über 500 MDN vermutlich selbst tragen muss.
Am 1.9.1966 sollte deshalb eine Aussprache mit ihm geführt werden. Vom 1.9. bis 9.9.1966 meldete er sich jedoch krank. Bereits in der Zeit vom 26. bis 30.8.1966 kam er täglich verspätet zur Arbeit. Am 10.9.1966 nahm er dann gemeinsam mit [Name]3 an der Reparatur der Planierraupe teil, wobei sie anschließend das Fahrzeug für den Grenzdurchbruch ausrichteten.
Franken war vor seiner jetzigen Ehe bereits verheiratet. [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]. Die Wohnräume der Familie Franken waren kaum mit Möbeln ausgestattet, offensichtlich auf die Lebensweise der Franken zurückzuführen. Die Ehefrau ist hochschwanger.
[Name, Vorname] entstammt einer Arbeiterfamilie. Nach dem Besuch der achtklassigen Grundschule erlernte er den Beruf eines Stahlschiffbauers. Anschließend arbeitete er als Schlosser im VEB SW Hennigsdorf.4 In der Zeit vom 2.11.1963 bis 28.4.1965 leistete er seinen Wehrdienst im Panzerregiment 23 (Karpin) ab. Er war als Panzerfahrer eingesetzt; sein letzter Dienstgrad war Unteroffizier. Während seiner Wehrdienstzeit wurde er für ausgezeichnete Dienstdurchführung neunmal belobigt. Disziplinarisch wurde er zweimal bestraft. Nach Beendigung seiner NVA-Dienstzeit war er bis Mai 1966 wieder im VEB SW Hennigsdorf als Schlosser beschäftigt.
Nach bisherigen Feststellungen ging er anschließend zum VEB Landmaschinenbau Falkensee. [Name] gehörte dem FDGB an. Er ist verheiratet und hat ein 3 ½-jähriges Kind. Die Ehefrau ist erneut schwanger. Die Familie lebt äußerst zurückgezogen, galt im Wohngebiet als unfreundlich und trat politisch nicht in Erscheinung.
Zwischen beiden Familien (Franken und [Name]) bestand ein sehr enges Verhältnis, weitere Verbindungen am Wohnort bestanden nicht.
Weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Persönlichkeitsbildes, des Verhaltens und der Motive der Grenzverletzer sowie der in diesem Zusammenhang zu sehenden Verbindungen werden gegenwärtig noch geführt.