Fluchtversuch mit tödlichem Ende bei Mahlow
28. Juli 1966
Einzelinformation Nr. 565/66 über einen verhinderten Grenzdurchbruch im Bereich Mahlow, [Bezirk] Potsdam am 26.7.1966
Am 26.7.1966 gegen 19.40 Uhr versuchte der Wroblewski, Eduard,1 geboren 3.3.1933 in Wutschdorf, wohnhaft Zahna/Wittenberg, [Straße, Nr.], Arbeiter im Mosaik-Platten-Werk Zahna, verheiratet, vier Kinder, im Bereich des ehemaligen S-Bahndammes Mahlow/Lichtenrade die Staatsgrenze der DDR in Richtung Westberlin zu durchbrechen. Wroblewski bewegte sich am Bahndamm entlang in Richtung der pioniertechnischen Anlagen.
Da der Grenzverletzer auf die Anrufe der Grenzposten nicht reagierte und sich weiter auf die Staatsgrenze zu bewegte, eröffneten die Posten das Feuer. Auch nach der Feuereröffnung setzte W. seine Flucht fort und überwand den ersten und zweiten Drahtzaun der Sicherungsanlagen.
Nachdem er den zweiten Sicherungszaun überwunden hatte, blieb er verletzt in den Sicherungsanlagen liegen. Der Grenzverletzer wurde unmittelbar danach durch die NVA-Posten geborgen und in das Hinterland gebracht, wo durch einen Arzt der Tod durch Schusswirkung festgestellt wurde.
Unmittelbar nach der Bergung des Grenzprovokateurs hatten sich auf Westberliner Seiten ca. 30 Personen angesammelt, darunter ca. sieben Westpolizisten, die unsere Grenzsicherungskräfte verleumdeten und beschimpften.
Wroblewski entstammt aus einer kleinbürgerlichen Familie. Er besuchte von 1939 bis 1947 die Grundschule in Boßdorf2 und war nach seiner Schulentlassung bei einem Bauern als landwirtschaftlicher Gehilfe beschäftigt. Von 1949 bis 1952 war er Angehöriger der Bereitschaftspolizei. Sein letzter Dienstgrad war Oberwachtmeister. Anschließend war er in mehreren Betrieben beschäftigt, wo es ständig Auseinandersetzungen mit ihm wegen Arbeitsbummelei gab. 1952 ging er illegal nach Westdeutschland, von wo er nach neun Monaten wieder in die DDR zurückkehrte. In Westdeutschland war er zunächst im Bergbau beschäftigt. Später ging er zur Fremdenlegion, von wo er jedoch nach kurzer Zeit wegen Krankheit entlassen wurde. Nach seiner Rückkehr in die DDR ging er 1960 als Kader aufs Land in den Bezirk Potsdam. Anschließend wechselte er wiederum häufig die Arbeitsstellen, weil er von den jeweiligen Betrieben wegen Arbeitsbummelei entlassen wurde. Auch in seiner letzten Arbeitsstelle – Firma Utzschneider in Zahna – gab es wiederholt Auseinandersetzungen mit ihm und er erhielt zwei Verweise wegen Arbeitsbummelei.
In der Zeit vom 11. bis 24.7.1966 war Wroblewski arbeitsunfähig geschrieben. Am 25. und 26.7.1966 erschien er jedoch wiederum nicht zur Arbeit, obwohl er am 26.7., 6.00 Uhr, die Wohnung verließ mit dem Bemerken, dass er zur Arbeit gehen wolle. In der Vergangenheit verließ er wiederholt seine Familie für mehrere Tage, wobei er sich in Lokalen umhertrieb. Aufgrund seines unmoralischen Lebenswandels kam es auch in der Familie des Öfteren zu Auseinandersetzungen. Bei Wroblewski handelt es sich um einen völlig unmoralischen und arbeitsscheuen Menschen.3 In Zahna sowie in seiner Arbeitsstelle besitzt er einen äußerst schlechten Leumund. In der Öffentlichkeit trat er frech und liederlich auf. Seine Einstellung zu unserem Staat ist negativ.
In Gaststätten gab er sich wiederholt als Mitarbeiter des MfS, der Kriminalpolizei oder der Hygiene-Inspektion aus. Am 9.9.1962 wurde gegen Wroblewski im Kreis Jüterbog ein E-Verfahren wegen Absingen faschistischer Lieder eingeleitet. 1965 wurde er durch die Konfliktkommission seines Betriebes wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss zur Verantwortung gezogen. [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]. W. ist das zweite Mal verheiratet. Aus seiner letzten Ehe gingen zwei Kinder hervor. Für zwei Kinder aus erster Ehe war W. unterhaltspflichtig. Seine Ehefrau ist als Sekretärin beim Bürgermeister von Zahna beschäftigt.