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Mitarbeiterin in KPD-Schulungsheim nicht zur Arbeit erschienen

13. Oktober 1966
Einzelinformation Nr. 759/66 über das unerlaubte Fernbleiben der [Name, Vorname 1] von ihrer Arbeitsstelle »Edgar-André-Heim« in Groß-Dölln, Kreis Templin

Am 11.10.1966 wurde dem MfS mitgeteilt, dass die im Objekt »Edgar-André-Heim«1 in Groß-Dölln als Schreibkraft im Sekretariat der Schule tätige [Name, Vorname 1], geboren am [Tag, Monat] 1943, wohnhaft: [Ort], Kreis Templin, parteilos, Ehemann bei der NVA in Torgelow, seit dem 10.10.1966 unerlaubt ihrer Arbeit ferngeblieben ist und sich mit unbekannten Ziel von ihrer Wohnung entfernt hat.

Die sofort eingeleiteten Überprüfungen ergaben, dass die [Name] intime Beziehungen zu ihrem Schwager [Name, Vorname 2], geboren [Tag, Monat] 1941, wohnhaft: [Ort], Kreis Templin, tätig bei der Wasserwirtschaft Templin, vorbestraft mit fünf Jahren Zuchthaus wegen Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Schlägerei mit Angehörigen der Sowjetarmee (im Juli 1966 vorzeitig aus der Strafvollzugsanstalt Bautzen2 entlassen) unterhielt.

Am 8.10.1966 haben sie beide getrennt [Ort] verlassen. [Name, Vorname 1] ist mit dem Bus nach Templin gefahren, während der Schwager mit dem Motorrad [Ort] verlassen hat. ([Name, Vorname 2] hat am 28.7.1966 auf Teilzahlung ein Motorrad ES 300,3 polizeiliches Kennzeichen [Nummer] gekauft). Vorher war beobachtet worden, wie sie gemeinsam eine Landkarte studiert haben. Aus den gegebenen Umständen ist eindeutig zu entnehmen, dass sie von Templin aus mit dem Motorrad gemeinsam weitergefahren sind. In den Wohnräumen wurden keine besonderen Veränderungen festgestellt.

Die [Name] ist seit dem 1.8.1964 im Objekt »Edgar-André-Heim« in Groß-Dölln tätig. Ihre Einstellung erfolgte zunächst in der Wäscherei des Objektes. Ab 1.10.1964 wurde sie dann als Schreibkraft im Sekretariat der Schule eingesetzt. (Das MfS wurde von der Umsetzung nicht informiert.)

Wie die weiteren Überprüfungen ergaben, mussten seitens der Schulleitung bereits mehrere Aussprachen mit der [Name] geführt werden, da sie eine mangelhafte Arbeitsmoral zeigte. Am 3.10.1966 hat sie erstmalig ganztägig unentschuldigt gefehlt, wofür sie mit einem Tadel bestraft wurde. Als Begründung gab sie an, ihren Ehemann in Torgelow besucht zu haben, wobei sie auf dem Rückweg durch eine Motorrapdanne aufgehalten worden wäre.

Trotz dieser Umstände wurden beim unentschuldigten Fernbleiben am 10.10.1966 erst am folgenden Tag seitens der Schulleitung die notwendigen Nachforschungen angestellt, in deren Ergebnis die Entfernung mit unbekanntem Ziel festgestellt wurde.

Vom MfS wurden sofort mit allen zuständigen Organen die notwendigen Maßnahmen zur Feststellung des Aufenthaltes und zur Festnahme der genannten Personen eingeleitet.

  1. Zum nächsten Dokument Fluchtversuch mit tödlichem Ende in der Nähe von Meiningen

    13. Oktober 1966
    Einzelinformation Nr. 763/66 über den versuchten illegalen Grenzübertritt mit tödlichem Ausgang am 11.10.1966 im Grenzbereich Meiningen, Bezirk Suhl

  2. Zum vorherigen Dokument Festnahme eines US-Bürgers unter dem Vorwurf der Spionage

    10. Oktober 1966
    Einzelinformation Nr. 755/66 über die Festnahme des US-Bürgers [Name, Vorname] am 7.10.1966