Unglück bei Schießübungen der NVA-Grenztruppen in Annaburg
8. August 1966
Einzelinformation Nr. 587/66 über einen Unglücksfall beim Granatwerfer-Scharfschießen des Grenzausbildungsregiments 40 am 7.8.1966
Am 7.8.1966, gegen 20.00 Uhr, führte die 2. Abteilung des Grenzausbildungsregiments 40 Oranienburg auf dem Schießplatz Annaburg [Kreis] Wittenberg1 eine Schießübung mit 120 mm Granatwerfern durch. Das Übungsschießen stand unter der Leitung des Artillerie-Offiziers Oberstleutnant Steinbach2 und des Kommandeurs des Grenzregiments 38 Major Domagalla.3 Gegen 21.45 Uhr kam es an einem 120 mm Granatwerfer zu einem Rohrkrepierer, wodurch Oberfeldwebel Busse,4 Kanonier Siebert,5 Kanonier Bartsch6 tödlich verletzt wurden. Vier weitere NVA-Angehörige wurden mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gefahren, während fünf weitere leichtverletzte NVA-Angehörige am Unglücksort behandelt wurden. Die Bedienung des 3. Werfers der IV. Batterie der 2. Abteilung galt als vorbildliches Kollektiv.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben keine Anzeichen auf Feindtätigkeit oder Fahrlässigkeit. Das Schießen wurde ordnungsgemäß durchgeführt, ein Verstoß gegen bestehende Vorschriften oder Weisungen wurde bisher nicht festgestellt.
Unmittelbar nach dem Vorkommnis wurde das Schießen abgebrochen und die 2. Abteilung in das GAR 40 zurückgeführt. Der Personalbestand der 2. Abteilung ist aufgrund des Vorkommnisses stark deprimiert. Durch die zuständigen Organe wurden Maßnahmen eingeleitet, um die derzeitige Missstimmung unter den Angehörigen der 2. Werferabteilung zu überwinden.
Die Untersuchungen zur Überprüfung der Werfer-Granaten werden weitergeführt.