Verhinderter Fluchtversuch bei Nordhausen
17. Mai 1966
Einzelinformation Nr. 387/66 über einen verhinderten Grenzdurchbruch im Bereich der Grenzkompanie Mackenrode, Grenzregiment Nordhausen am 16.5.1966
Am 16.5.1966 wurde durch die NVA-Grenzposten der Grenzkompanie Mackenrode, Grenzregiment Nordhausen ein Grenzdurchbruch von zwei DDR-Bürgern in Richtung Westdeutschland verhindert. Entgegen den Meldungen der Westpresse1 vom 17.5.1966 wurde in der Untersuchung durch das MfS folgender Sachverhalt festgestellt:
Durch die am Friedhof Mackenrode eingesetzten NVA-Grenzposten wurden am 16.5.1966 gegen 3.40 Uhr eine männliche und eine weibliche Person beobachtet, die versuchten, die Grenze in Richtung Westdeutschland zu durchbrechen. Die Grenzverletzer wurden sofort nach Erkennen von den Posten angerufen und aufgefordert, stehenzubleiben. Da die Zivilpersonen daraufhin nicht reagierten, wurde von den Posten ein Warnschuss in die Luft abgegeben. Daraufhin flüchtete die männliche Person in Richtung eigenes Hinterland, während die weibliche Peron stehenblieb und unverletzt festgenommen wurde.
Bei der Festgenommenen handelt es sich um die Lehrerin [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1938, wohnhaft Friedrichslohra, Nordhausen, [Straße, Nr.], ledig – im April 1965 wegen Passvergehen vorbestraft.
Der männlichen Person gelang es später im gleichen Kompanieabschnitt die Staatsgrenze nach Westdeutschland zu durchbrechen.
Bei dem Grenzverletzer handelt es sich um den [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1940, wohnhaft Gebra [Hainleite],West, [Straße, Nr.], der mit der [Name 1] eng befreundet ist.
Beide hatten in der DDR angeblich Wohnraumschwierigkeiten. Sie beabsichtigten aus diesem Grunde nach Westdeutschland zu gehen, wo sie sich um gemeinsamen Wohnraum bemühen wollten.
Da es sich bei der westlichen Presseveröffentlichung offensichtlich um einen Versuch handelt, die Reaktion der Organe der DDR zu testen, wird vorgeschlagen, in unserer Presse auf die westliche Zweckmeldung nicht einzugehen.2