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Verpuffung im Kesselhaus des ZK der SED Berlin

18. März 1966
Einzelinformation Nr. 220/66 über eine Verpuffung im Kesselhaus des ZK der SED Berlin, Am Werderschen Markt

Am 18.3.1966 gegen 4.07 Uhr erfolgte im Kesselhaus1 des ZK der SED, Berlin, Am Werderschen Markt eine Verpuffung im Feuerraum.

Durch die Havarie wurde schwerer Sachschaden an der Ausmauerung, Abdeckung und an den Seitenwänden des Kessels verursacht, so dass der Kessel vollkommen neu aufgebaut werden muss. Ob außerdem das Rohrsystem beschädigt wurde, wird noch geprüft; ein Wasseraustritt konnte bisher aber nicht festgestellt werden.

Personenschaden trat nicht ein. Der Sachschaden wird auf ca. 50 bis 60 000 MDN geschätzt.

Die Wärmeversorgung des ZK-Gebäudes wird gegenwärtig durch den vorhandenen Kessel II gewährleistet. Die Staatsoper, die in das Beheizungssystem eingeschlossen ist, hat aufgrund der Havarie ihre eigenen Aggregate in Betrieb genommen.

Die bisherigen Ermittlungen zum Hergang und zur Ursache der Havarie hatten folgendes Ergebnis:

Der Dampferzeuger I wurde am 17.3.1966 wie üblich gegen 22.00 Uhr abgefahren und blieb über Nacht außer Betrieb. Am 18.3.1966 gegen 4.00 Uhr versuchten die Verantwortlichen [Name 1, Vorname], Schichtleiter und [Name 2, Vorname], Kesselwärter, gemeinsam den Kessel zu entzünden, was jedoch misslang. Beim zweiten Versuch gegen 4.07 Uhr erfolgte dann die Verpuffung im Feuerraum.

Beide Verantwortlichen behaupteten in einer Befragung zunächst, den Betriebsvorschriften entsprechend gehandelt zu haben. Sie hätten den Zündvorgang gemäß den Vorschriften mit Hilfe einer Lunte durchgeführt und auch vor dem zweiten Zündversuch vorschriftsmäßig gelüftet, um das vom ersten Zündversuch her im Feuerraum anstehende brennbare Gemisch zu entfernen. In weiteren Befragungen wurde die Ursache der Verpuffung durch die Verantwortlichen [Name 1] und [Name 2] geklärt. Danach wurde vom Kesselwärter [Name 2] nach dem ersten Zündversuch nicht die vorgeschriebene Zeit von fünf Minuten abgewartet. Vielmehr wurde von ihm die Lunte sofort wieder in Brand gesetzt und eingeführt. Durch diese Handlung explodierte das im Feuerraum vom ersten Zündversuch noch anstehende Dieselölluftgemisch. Bei Einhaltung der Betriebsvorschriften hätte dieses Gemisch vor dem zweiten Zündversuch durch ausreichende Belüftung aus dem Feuerraum entfernt werden müssen.

Das Kesselhaus des ZK Am Werderschen Markt ist mit zwei gleichartigen Dampferzeugern des VEB EKM Hohenthurm ausgerüstet. Es handelt sich um sogenannte Wasserrohrkessel mit Rotationsölbrennern, Baujahr 1960 (Betriebsdruck 20 kp, Betriebstemperatur 350 Grad Celsius, Dampfleistung 12,5 t/h). Der havarierte Kessel I wurde am 28.10.1960 von der Technischen Überwachung abgenommen und für den Betrieb freigegeben. Die letzte technische Überprüfung erfolgte nach den derzeit vorhandenen Unterlagen im Jahre 1963. In der Zeit vom 15. bis 17.3.1966 führten zwei Monteure des VEB Reglerwerk Teltow2 Reparaturen an den Armaturen durch.

Durch das MfS werden weitere Untersuchungen zur Ursache der Havarie und zur Aufklärung der an der Havarie beteiligten Personen geführt. Die Anfertigung eines technischen Gutachtens wurde veranlasst.

  1. Zum nächsten Dokument Ein Toter bei zwei Fahnenfluchten in Kohlhasenbrück

    21. März 1966
    Einzelinformation Nr. 224/66 über eine Fahnenflucht und eine verhinderte Fahnenflucht im Raum des KP Kohlhasenbrück bei Potsdam am 19.3.1966

  2. Zum vorherigen Dokument Getrennte Generalsynode der EKD (2)

    18. März 1966
    Einzelinformation Nr. 219/66 über die Generalsynode der Evangelischen Kirche in Deutschland