Direkt zum Seiteninhalt springen

Versuchter Grenzdurchbruch zweier Jugendlicher in Sonneberg

4. Februar 1966
Einzelinformation Nr. 96/66 über einen verhinderten Grenzdurchbruch im Bereich der 5. Grenzkompanie bei Sonneberg, Bezirk Suhl

Am 3.2.1966 gegen 16.25 Uhr versuchten die Jugendlichen Büttner, Jürgen,1 geboren am [Tag, Monat] 1951 in Sonneberg, wohnhaft Sonneberg, [Straße, Nr.], Schüler der Oberschule in Sonneberg 3, und Behr, Reinhard,2 geboren am [Tag, Monat] 1952 in Sonneberg, wohnhaft Sonneberg, [Straße, Nr.], Schüler der Oberschule Sonneberg 3, im Bereich der 5. Grenzkompanie, 15. GR Sonneberg, 13. Grenzbrigade, illegal die Staatsgrenze der DDR in Richtung Westdeutschland zu überschreiten. Bei der Festnahme wurde durch die Grenzposten von der Schusswaffe Gebrauch gemacht.

Die beiden Jugendlichen waren durch die im Abschnitt eingesetzten Grenzposten des B-Turmes3 beobachtet worden, wie sie auf der Straße Oberlind-Hönbach4 in den 500 m Schutzstreifen eindrangen und sich weiter in Richtung Staatsgrenze bewegten.

Die Grenzposten Gefreiter [Name 1] und Soldat [Name 2] näherten sich daraufhin den beiden Personen bis auf Rufweite (Entfernung ca. 200 bis 300 m) und riefen sie laut und deutlich an. Es ist aber möglich, dass dieser Anruf aufgrund der Entfernung nicht gehört wurde.

Da die beiden Personen ihren Weg in Richtung Grenze fortsetzten, wurde ein Warnfeuerstoß (zwei Warnschüsse) abgegeben, auf den die Grenzverletzer durch Beschleunigung des Tempos in Richtung Grenze reagierten. Daraufhin wurde ein Zielschuss abgegeben, durch den der Büttner verletzt wurde.

Nach vorliegender Einschätzung war eine Festnahme ohne Schusswaffengebrauch aufgrund der beschleunigten Fortbewegung der Grenzverletzer und des Standpunktes der im Abschnitt eingesetzten Posten nicht möglich.

Aufgrund der großen Entfernung war es den Posten auch nicht möglich, festzustellen, dass es sich bei den beiden Personen um Jugendliche handelt.

Nach der Schusswaffenanwendung wurden Behr und Büttner ca. 300 m südwestlich der Straße Oberlind festgenommen. Büttner wurde durch die NVA/Grenze in das Kreiskrankenhaus Sonneberg überführt. Nach Angaben des behandelnden Arztes besteht für ihn infolge eines Lungendurchschusses Lebensgefahr.

In einer ersten Befragung gab Behr an, dass er gemeinsam mit Büttner am 3.2.1966 zunächst die Grenze aufklären wollte, um am 7.2.1966 in dem von ihnen aufgeklärten Gebiet die Grenze zu überschreiten. Büttner hätte die Absicht gehabt, zu seinen Verwandten in Westdeutschland zu gehen und habe den Behr aufgefordert, ihn zu begleiten.

Weitere Untersuchungen über die Motive des beabsichtigten Grenzdurchbruchs werden geführt.

  1. Zum nächsten Dokument Situation in den LPG des Kreises Hagenow

    7. Februar 1966
    Einzelinformation Nr. 102/66 über die Situation in der Landwirtschaft im Kreis Hagenow, [Bezirk] Schwerin

  2. Zum vorherigen Dokument Sendepausen im Mittelwellensender der DDR

    2. Februar 1966
    Einzelinformation Nr. 82/66 über die zeitlich ungünstige Einlegung von Sendepausen durch den Mittelwellensender der DDR